MINDESTLÖHNE:




01/07/2013:
Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg in Kraft

Das vom baden-württembergischen Landtag im April 2013 verabschiedete Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist heute in Kraft getreten. Das Gesetz sehe laut einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums die Zahlung eines Mindestentgelts von 8,50 EUR pro Stunde als Zugangsvoraussetzung für alle Unternehmen vor, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben würden. Anwendung finde das Gesetz bei öffentlichen Aufträgen von Landesbehörden, Kommunen oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern ab einem Schwellenwert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Baden-Württemberg.

Im Einzelnen gebe das LTMG vor, dass die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz maßgeblichen Tarifverträge einzuhalten seien. Zudem enthalte es die Vorgabe, dass die Unternehmen den mit der Ausführung des Auftrags befassten Beschäftigten ein Mindestentgelt von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlen. Diese Vorgabe solle für die Fälle gelten, in denen die vorstehend genannten Tarifverträge nicht greifen sowie – im Sinne einer Meistbegünstigungsklausel – falls diese Tarifverträge zu einem niedrigeren Stundenentgelt als 8,50 Euro führen würden.

Kritiker des Regelwerks, wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), monieren, dass das Gesetz erst ab einer Auftragssumme von 20.000 Euro greift, da die meisten Vergaben unter diesem Wert stattfinden.

Baden-Württemberg ist das dreizehnte Bundesland, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung von Tarifstandards zur Bedingung gemacht hat. Nur die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen haben noch kein Tariftreuegesetz erlassen bzw. auf den Weg gebracht.

Quellen:
Pressemeldung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 01.07.2013
WSI-Tarifarchiv: Tariftreueregelungen in Deutschland, Juli 2013.