04/07/2012: Berliner Senat will prekäre Beschäftigung eindämmen

Der Berliner Senat hat heute das Arbeitsmarktprogramm "BerlinArbeit" verabschiedet. Wie der Tagesspiegel meldet, wolle der Senat damit seine Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik neu ausrichten. In einem 20-seitigen Papier, das der Zeitung vorliege, seien die wesentlichen Ziele formuliert, zu denen auch die Absicht gehöre, „Gute Arbeit“ als Grundprinzip durchzusetzen.

Um prekäre Beschäftigungsformen zurückzudrängen, habe das Land Berlin die Charakteristika für „Gute Arbeit“ im Sinne von guten Arbeitsbedingungen folgendermaßen definiert: sichere Arbeitsplätze, existenzsichernde Entlohnung, gesunde und humane Gestaltung des Arbeitsplatzes, gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie individuelle Entwicklungs- und Aufstiegschancen.

Auf welche Weise der Berliner Senat das Ziel umsetzen will, darüber macht der Tagesspiegel keine Angaben. Denkbar wäre zum Beispiel eine Überarbeitung bzw. Erweiterung des Artikels 18 der Verfassung von Berlin, der bislang nur ein „Recht auf Arbeit“ postuliert und das Land „zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen“ anhält. Bei der Verankerung eines Rechts auf gute und existenzsichernde Arbeit könnte sich der Senat an der Landesverfassung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen orientieren, dessen Artikel 24 prekäre Beschäftigungsformen im Prinzip unterbindet. Dort heißt es in Absatz 1 nicht nur: „Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen.“ In Absatz 2 wird ganz konkret gefordert, der Lohn muss „den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.“

Quellen:
Der Tagesspiegel vom 04.07.2012
Artikel 24 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950