07/12/2010: Erneute Bundesratsinitiative für allgemeinen Mindestlohn

Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe auf ihrer heutigen Kabinettsitzung beschlossen, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu starten, dies geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales hervor. Die Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz solle am 17.12.2010 in die Länderkammer eingebracht werden. Darin solle die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur flächendeckenden Einführung eines Mindestlohns als der gesetzlich festgelegten Untergrenze des Arbeitsentgelts in Deutschland vorzulegen. Die Festsetzung und jährliche Überprüfung eines angemessenen Mindestlohns solle dabei durch eine vom Arbeitsministerium einzusetzende unabhängige Kommission nach dem Vorbild Großbritanniens erfolgen.

Nach Ansicht von NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider werde der Rechtsanspruch auf einen Mindestlohn gebraucht, um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Arbeitseinkommen erzielt werden könne. Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn werde sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten, sodass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben könnten.

Eine Bundesratsinitiative ermöglicht es den Bundesländern, über den Bundesrat auf die Gesetzgebung und die Politik einer Bundesregierung Einfluss zu nehmen. Dies geschieht entweder durch eine eigene Gesetzesinitiative oder durch die Verabschiedung eines Entschließungsantrags. Bereits im Jahr 2007 hatte das Land Rheinland-Pfalz eine Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn gestartet, war jedoch an der Mehrheit der CDU-geführten Länder im Bundesrat gescheitert.

Quelle: Pressemitteilung aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2010