Zentrum für komparatistische Studien
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STUDIENORDNUNG
FÜR DAS FACH KOMPARATISTIK
(ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATUR- UND KULTURWISSENSCHAFT)
IM MAGISTERSTUDIENGANG DER PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT
DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN


§ 1: Ziele des Studiums

Das Studium der Komparatistik soll mit den Gegenständen und Arbeitsweisen der Allge-meinen und Vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft (vgl. §2) umfassend vertraut machen; dabei werden philologische Fragestellungen mit interdisziplinären kunst- und kul-turwissenschaftlichen Perspektiven und Methoden verknüpft.
Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in außerschulischen Bildungsein-richtungen, im internationalen Kulturaustausch, in Institutionen der Kulturvermittlung (Verlage, Medien), in journalistischen Berufen, Bibliotheken, Hochschulen und Forschungs-einrichtungen, Museen, Archiven und sonstigen Dokumentationseinrichtungen u.a. befähi-gen.


§ 2: Allgemeine Beschreibung des Faches

Komparatistik ist die Wissenschaft von der Literatur in ihren internationalen und interdiszi-plinären Bezügen. Als Allgemeine Literaturwissenschaft befaßt sie sich mit grundlegenden Fragen der Literaturtheorie, Methodologie, Poetik und Intertextualität, als Vergleichende Literaturwissenschaft mit der Gesamtheit der formalen, historischen, thematischen Transfer-beziehungen zwischen Werken verschiedener Nationalliteraturen, Zeit-, Sprach- und Kultur-räume. Vorzugsweise gilt ihr Augenmerk der produktiven Aneignung und übernationalen Wirkungsgeschichte von Texten der Weltliteratur; den Affinitäten und Differenzen, wech-selseitigen Einflüssen und typologischen Beziehungen zwischen Einzelliteraturen, nationalli-terarischen Schulen, Stilrichtungen, Strömungen; einer Vielfalt von Stoff-, Motiv-, Problem-, Gattungs- und Epochenzusammenhängen in fachübergreifend-transnationaler Perspektive; der Theorie und Praxis der literarischen Übersetzung. Als vergleichende Kunst- und Kultur-wissenschaft interessiert sich die Komparatistik für Fragen der Intermedialität und des Wech-selspiels der Literatur mit anderen Künsten, Medien und kulturellen Diskursen.
Zu den Nationalphilologien und den einzelnen Kunst- und Kulturwissenschaften steht die Komparatistik in einem wechselseitig fruchtbaren Austausch- und Komplementaritäts-verhältnis. Als grenzüberschreitend-dialogische Disziplin bewegt sie sich in den Übergangs- und Berührungszonen vieler Einzelfächer des literatur-, kunst- und kulturwissenschaftlichen Spektrums, deren Erkenntnisse und Fragestellungen sie aufgreift und erweitert. Zugleich eröffnet die komparatistische Perspektive ihrerseits anregende und innovative Gesichtspunk-te für das Studium der Nationalliteraturen und der einzelnen Künste.
§ 3: Organisation und Koordination des Göttinger Studiengangs Komparatistik

Das Fach Komparatistik (Allgemeine und Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft) ist ein gemeinsames interdisziplinäres Lehrangebot der europäischen und außereuropäischen Philologien sowie weiterer Fächer des kunst-, kultur-, geschichts- und sozialwissenschaftli-chen Spektrums. Das Fach ist als Lehrverbund angelegt; einen integralen Bestandteil des Studienangebots bilden die Aktivitäten des Zentrums für komparatistische Studien der Ge-org-August-Universität Göttingen. Die geschäftsführende Direktorin oder der geschäfts-führende Direktor des Zentrums fungiert für die Dauer ihrer oder seiner Amtsperiode zu-gleich als Sprecherin oder Sprecher des Lehrverbunds Komparatistik (vgl. § 2 u. 5 der Ord-nung des Zentrums für komparatistische Studien). Bei der Koordination und Organisation des Fachs wird die Sprecherin oder der Sprecher durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Koordinatorin oder Koordinator) unterstützt. Das komparatistische Lehrangebot jedes Semesters wird in einer eigenen Rubrik des Vorle-sungsverzeichnisses im Zusammenhang ausgewiesen.


§ 4: Fächerkombinationen

Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschul-studium.
Das Fach Komparatistik kann nur im Rahmen einer Drei-Fächer-Verbindung (1 Hauptfach und 2 Nebenfächer) studiert werden. Das Studium der Komparatistik im Hauptfach muß mit dem Studium einer nicht-muttersprachlichen Philologie im ersten Nebenfach kombi-niert werden; das zweite Nebenfach ist frei wählbar. Das Studium der Komparatistik im Ne-benfach muß mit dem Studium eines weiteren literarisch-philologischen Faches im Haupt- oder Nebenfach verbunden werden; die Wahl des dritten Studienfaches (als Hauptfach oder zweites Nebenfach) ist freigestellt.


§ 5: Sprachanforderungen

Da sich das Fach Komparatistik mit verschiedensprachigen Literaturen befaßt, werden Fremdsprachenkenntnisse auf einem Niveau vorausgesetzt, das die Lektüre anspruchsvoller literarischer Texte in der Originalsprache gestattet. Gefordert sind das Kleine Latinum oder Graecum (ggf. Arabicum, Sinicum, Sanskriticum) sowie die Kenntnis zweier weiterer weltli-terarisch bedeutender Fremdsprachen aus dem Bereich des komparatistischen Curriculums; eine dieser beiden Fremdsprachen muß Englisch oder Französisch sein. Weitere Fremdspra-chenkenntnisse sind wünschenswert und vorteilhaft. Von ausländischen Studierenden wird eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache erwartet.
Im Bereich von Fremdsprachen, die in einem eigenen philologischen Fach (mit Sprachaus-bildung und i.d.R. Zwischenprüfungstest) studiert werden, wird die jeweilige Fachzwischen-prüfung anerkannt. Die Kenntnis von Fremdsprachen, die nicht unter diese Regelung fallen, ist vor der Zwischenprüfung im Rahmen einer zweistündigen Übersetzungs-Klausur nach-zuweisen; dabei ist die Benützung eines einsprachigen (in den alten Sprachen: eines zwei-sprachigen) Wörterbuchs gestattet. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Sprachprüfung (für deren turnusmäßige Durchführung in jedem Semester die Sprecherin oder der Sprecher der Komparatistik verantwortlich ist) ist für alle Studierenden der Komparatistik obligatorisch; über den Erfolg der Sprachprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Deren Vorlage ist für Studierende im Hauptfach sowie im 1. Nebenfach Zulassungsvoraussetzung zur Zwi-schenprüfung, für Studierende im 2. Nebenfach Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums.


§ 6: Aufbau und Umfang des Studiums

Das Fach Komparatistik kann als Hauptfach und als Nebenfach studiert werden. Das Studi-um gliedert sich sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach in Grundstudium (1.-4. Seme-ster) und Hauptstudium (5.-8. Semester); das Grundstudium wird im Hauptfach und im 1. Nebenfach mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.
Als Hauptfach ist Komparatistik im Umfang von 32 Semesterwochenstunden (SWS) im Grundstudium und 32 SWS im Hauptstudium zu studieren, als Nebenfach im Umfang von jeweils 16 SWS in Grund- und Hauptstudium. In Grund- und Hauptstudium wird der Be-such komparatistisch relevanter Überblicksvorlesungen bzw. Ringvorlesungen im Umfang von jeweils mindestens 4 SWS verlangt.


§ 7: Gliederung des komparatistischen Curriculums

Das komparatistische Lehrangebot an der Universität Göttingen gliedert sich im Grundstu-dium wie im Hauptstudium jeweils in einen Pflicht-, einen Wahlpflicht- und einen Wahlbe-reich.
Zum Pflichtbereich gehören Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der Allgemeinen Litera-turwissenschaft und Literaturtheorie sowie der komparatistischen Methodologie und Fach-geschichte.
Der Wahlpflichtbereich umfaßt das komparatistische Kerncurriculum aus dem Bereich der europäisch-abendländischen Philologien (Klassische Philologie, Germanistik, Skandinavistik, Anglistik/Amerikanistik, Romanistik, Slavistik) und ihres interdisziplinären Zusammenwir-kens.
Der Wahlbereich setzt sich aus vier verschiedenen Optionen zusammen, die den Studieren-den individuelle fachliche Schwerpunktbildungen nach eigener Wahl ermöglichen sollen:
- Option I (Westlicher Kanon): Erweitertes Studium im Bereich der europäisch-abendländischen Literaturen;

- Option II (Weltliteratur und Interkulturalität): Studienleistungen in komparatistisch rele-vanten Bereichen der außereuropäischen Philologien;
- Option III (Artes): Komparatistische Studienleistungen auf dem Gebiet der Kunst-, Mu-sik-, Theater-, Film- oder Medienwissenschaften sowie der Intermedialität;
- Option IV (Cultural Studies): Studienleistungen im komparatistisch relevanten Spektrum von Philosophie, Linguistik, Theologie, Geschichts-, Kultur- und Sozialwissenschaften.
Ein Studienanteil von jeweils bis zu 8 SWS im Grund- und Hauptstudium des Hauptfaches bzw. von jeweils bis zu 4 SWS im Grund- und Hauptstudium des Nebenfaches Komparati-stik kann in einer oder mehreren optionalen Sparten des Wahlbereichs absolviert werden.


§ 8: Leistungsnachweise

Im Grundstudium sind im Haupt- und im Nebenfach Komparatistik folgende Leistungs-nachweise zu erbringen: 1 benoteter Schein aus dem Pflichtbereich (Einführung in die All-gemeine Literaturwissenschaft/komparatistische Methodologie), 2 benotete Scheine aus dem Wahlpflichtbereich (komparatistisches Kerncurriculum) sowie 1 benoteter Schein aus einer der vier frei wählbaren Optionen des Wahlbereichs (vgl. § 7). Die beiden Scheine aus dem Wahlpflichtbereich sind in Proseminaren mit komparatistisch-interdisziplinärer Themenstel-lung zu erwerben. Ersatzweise können sie auch dem Lehrangebot von Einzelphilologien ent-stammen, sofern die entsprechenden Lehrveranstaltungen nach Methode oder Thematik ei-nen deutlich komparatistischen Bezug aufweisen und/oder Autoren, Texte oder Gattungen des weltliterarischen Kanons behandeln. In jedem Fall müssen die beiden Scheine des Wahl-pflichtbereichs das Studium im Bereich mehrerer verschiedensprachiger Nationalliteraturen und ihrer Wechselwirkungen dokumentieren.

Im komparatistischen Hauptstudium werden 3 benotete Scheine im Hauptfach (davon min-destens 2 aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich) und 2 benotete Scheine im Nebenfach (davon mindestens einer aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich) gefordert.
Seminarscheine, die in komparatistisch relevanten Lehrveranstaltungen einer Einzelphilolo-gie erworben werden, erhalten den Vermerk "Gilt nur im Fach Komparatistik als Studienlei-stung"; jede weitere Verwendung, insbesondere im jeweiligen Einzelfach ist damit ausge-schlossen.


§ 9: Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen

Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Zulassung zur Zwi-schenprüfung setzt den Nachweis der geforderten Studienleistungen nach § 6 und § 8 sowie die Erfüllung der Sprachanforderungen nach § 5 voraus. Näheres über die Zulassungsbe-stimmungen zur Zwischenprüfung sowie über Art und Umfang der Prüfung regelt die Magi-sterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät.
Für das Hauptstudium, die Magisterarbeit und die Magisterprüfung gelten entsprechend die Voraussetzungen für Studienleistungen im Fach Komparatistik nach §§ 5, 6 und 8 dieser Studienordnung. Näheres über die Zulassungsbestimmungen zur Magisterprüfung sowie über Art und Umfang der Prüfung regelt die Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät.




§ 10: Studienberatung

Im Interesse einer optimalen Anlage der Fächerkombination unter Berücksichtigung indivi-dueller Begabungsprofile und Neigungen werden die Studierenden nachdrücklich auf das Erfordernis der komparatistischen Studienberatung hingewiesen. Für die intensive Fachstu-dienberatung ist die Sprecherin oder der Sprecher der Komparatistik zuständig. Am Beginn des Grundstudiums und beim Eintritt in das Hauptstudium sind die Studierenden zum Be-such einer Beratungssprechstunde verpflichtet.
Für die allgemeine Studienberatung ist die Zentrale Studienberatung der Universität zustän-dig.


§ 11: Auslandsstudium

Der internationalen Ausrichtung der Komparatistik entsprechend, werden Studierende des Faches nachdrücklich zu einem ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudium, idealiter im An-schluß an die Zwischenprüfung, ermutigt.


§ 12: Praktikum

Studierenden der Komparatistik im Haupt- oder Nebenfach wird dringend empfohlen, im Verlauf ihres Studiums ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einer Einrichtung des Kul-turaustauschs oder Kulturmanagements, einer internationalen kulturpolitischen Organisati-on, in einer Kulturabteilung in Funk, Fernsehen oder Printmedien oder in einem Verlag mit internationalem Literaturprogramm zu absolvieren.


§ 13: Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mittei-lungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft.





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