Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, Anlage 5, fachspezifische Bestimmungen
9. KOMPARATISTIK
(ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATUR- UND KULTURWISSENSCHAFT)
Das Fach Komparatistik ist als Lehrverbund organisiert; das Lehrangebot gliedert sich im Grundstudium wie im Hauptstudium jeweils in einen Pflicht-, einen Wahlpflicht- und einen Wahlbereich.
Zum Pflichtbereich gehören Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der Allgemeinen Literaturwissenschaft und Literaturtheorie sowie der komparatistischen Methodologie und Fachgeschichte.
Der Wahlpflichtbereich umfaßt das komparatistische Kerncurriculum aus dem Bereich der europäisch-abendländischen Philologien (Klassische Philologie, Germanistik, Skandinavistik, Anglistik/Amerikanistik, Romanistik, Slavistik) und ihres interdisziplinären Zusammenwirkens.
Der Wahlbereich setzt sich aus vier verschiedenen Optionen zusammen, die den Studierenden individuelle fachliche Schwerpunktbildungen nach eigener Wahl ermöglichen sollen:
– Option I (Westlicher Kanon): Erweitertes Studium im Bereich der europäisch-abendländischen Literaturen;
– Option II (Weltliteratur und Interkulturalität): Studienleistungen in komparatistisch relevanten Bereichen der außereuropäischen Philologien;
– Option III (Artes): Komparatistische Studienleistungen auf dem Gebiet der Kunst-, Musik-, Theater-, Film- oder Medienwissenschaften sowie der Intermedialität;
– Option IV (Cultural Studies): Studienleistungen im komparatistisch relevanten Spektrum von Philosophie, Linguistik, Theologie, Geschichts-, Kultur- und Sozialwissenschaften.
I. Magisterzwischenprüfung
1. Meldung und Zulassung
Bei der Meldung zur Magisterzwischenprüfung (Komparatistik als Haupt- bzw. 1. Nebenfach) sind vorzulegen:
1.1 der Nachweis des kleinen Latinums oder des Graecums (ggf. Arabicum, Sinicum, Sanskriticum);
1.2 der Nachweis der Kenntnis zweier weiterer weltliterarisch bedeutender Fremdsprachen; eine dieser beiden Fremdsprachen muß Englisch oder Französisch sein. Im Bereich von Fremdsprachen, die in einem eigenen philologischen Fach (mit Sprachausbildung und in der Regel Zwischenprüfungstest) studiert werden, wird die jeweilige Fachzwischenprüfung anerkannt. Die Kenntnis von Fremdsprachen, die nicht unter diese Regelung fallen, ist vor der Zwischenprüfung im Rahmen einer zweistündigen Übersetzungs-Klausur nachzuweisen; dabei ist die Benützung eines einsprachigen (in den alten Sprachen: eines zweisprachigen) Wörterbuchs gestattet;
1.3 der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Grundstudium; hierfür sind erforderlich:
a) im Hauptfach
– der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 32 SWS. Ein Studienanteil von bis zu 8 SWS kann in einer oder mehreren optionalen Sparten des Wahlbereiches absolviert werden. Im Verlauf des Grundstudiums müssen komparatistisch relevante Überblicksvorlesungen bzw. Ringvorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS belegt werden;
– der Nachweis der Studienberatung durch die Sprecherin oder den Sprecher des Faches Komparatistik (vgl. § 3 der Studienordnung) zu Beginn des Grundstudiums;
– 1 benoteter Schein aus dem Pflichtbereich (Einführung in die Allgemeine Literaturwissenschaft/komparatistische Methodologie: 2 SWS);
– 2 benotete Scheine aus dem Wahlpflichtbereich (komparatistisches Kerncurriculum: 4 SWS);
– 1 benoteter Schein aus einer der vier frei wählbaren Optionen des Wahlbereichs (2 SWS).
b) im 1. Nebenfach
– der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 SWS. Ein Studienanteil von bis zu 4 SWS kann in einer oder mehreren optionalen Sparten des Wahlbereiches absolviert werden. Im Verlauf des Grundstudiums müssen komparatistisch relevante Überblicksvorlesungen bzw. Ringvorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS belegt werden;
– der Nachweis der Studienberatung durch die Sprecherin oder den Sprecher des Faches Komparatistik zu Beginn des Grundstudiums;
– 1 benoteter Schein aus dem Pflichtbereich (Einführung in die Allgemeine Literaturwissenschaft/komparatistische Methodologie: 2 SWS);
– 2 benotete Scheine aus dem Wahlpflichtbereich (komparatistisches Kerncurriculum: 4 SWS);
– 1 benoteter Schein aus einer der vier frei wählbaren Optionen des Wahlbereichs (2 SWS).
2. Art und Umfang
Die Zwischenprüfung ist eine mündliche Prüfung über Gegenstände der Allgemeinen und Vergleichenden Literatur- und Kulturwissenschaft mit zwei thematischen Schwerpunkten im Hauptfach bzw. einem thematischen Schwerpunkt im Nebenfach. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
3. Prüferinnen und Prüfer
Zu Prüferinnen und Prüfern in der Zwischenprüfung können alle den interdisziplinären Lehrverbund mittragenden Lehrenden der Universität Göttingen bestellt werden. Die organisatorische Abstimmung obliegt der Sprecherin oder dem Sprecher der Komparatistik im Zusammenwirken mit der Koordinatorin oder dem Koordinator (vgl. § 3 der Studienordnung).
4. Prüfungsgegenstände
In der Magisterzwischenprüfung ist die Vertrautheit mit grundlegenden Arbeitstechniken, Fragestellungen und methodischen Ansätzen der Komparatistik nachzuweisen. Überprüft wird ferner die Fähigkeit, Literatur in ihren internationalen und interdisziplinären Bezügen zu analysieren und zu interpretieren; hierzu zählen:
– der Nachweis grundständiger Kenntnisse im Bereich der Allgemeinen Literaturwissenschaft (Literaturtheorie, Methodologie, Poetik, Intertextualität u.a.);
– der Nachweis grundständiger Kenntnisse im Bereich der Vergleichenden Literaturwissenschaft (Gesamtheit der formalen, historischen, thematischen Transferbeziehungen zwischen Werken verschiedener Nationalliteraturen, Zeit-, Sprach- und Kulturräume; Fragen der produktiven Aneignung und übernationalen Wirkungsgeschichte von Texten der Weltliteratur; Affinitäten und Differenzen, wechselseitige Einflüsse und typologische Beziehungen zwischen Einzelliteraturen, nationalliterarischen Schulen, Stilrichtungen und Strömungen; Stoff-, Motiv-, Problem-, Gattungs- und Epochenzusammenhänge in fachübergreifend-transnationaler Perspektive; Theorie und Praxis der literarischen Übersetzung u.a.);
– der Nachweis grundständiger Kenntnisse im Bereich der Vergleichenden Kunst- und Kulturwissenschaft (Fragen der Intermedialität und des Wechselspiels der Literatur mit anderen Künsten, Medien und kulturellen Diskursen u.a.).
II. Magisterprüfung
1. Meldung und Zulassung
Bei der Meldung zur Magisterprüfung sind vorzulegen:
1.1 der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung, sofern Komparatistik als Haupt- bzw. 1. Nebenfach gewählt worden ist;
1.2 der Nachweis der Studienberatung durch die Sprecherin oder den Sprecher des Faches Komparatistik zu Beginn des Hauptstudiums;
1.3 der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium; hierfür sind erforderlich:
a) im Hauptfach
– der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 64 SWS (32 im Grundstudium und 32 im Hauptstudium). Im Hauptstudium kann ein Studienanteil von bis zu 8 SWS in einer oder mehreren optionalen Sparten des Wahlbereiches absolviert werden. Im Verlauf des Hauptstudiums müssen komparatistisch relevante Überblicksvorlesungen bzw. Ringvorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS belegt werden;
– 3 benotete Scheine (6 SWS), davon mindestens 2 aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich.
b) im 1. Nebenfach
– der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 32 SWS (16 im Grundstudium und 16 im Hauptstudium). Im Hauptstudium kann ein Studienanteil von bis zu 4 SWS in einer oder mehreren optionalen Sparten des Wahlbereiches absolviert werden. Im Verlauf des Hauptstudiums müssen komparatistisch relevante Überblicksvorlesungen bzw. Ringvorlesungen im Umfang von mindestens 4 SWS belegt werden;
– 2 benotete Scheine (4 SWS), davon mindestens einer aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich.
c) im 2. Nebenfach
– der Nachweis des kleinen Latinums oder des Graecums (ggf. Arabicum, Sinicum, Sanskriticum);
– der Nachweis der Kenntnis zweier weiterer weltliterarisch bedeutender Fremdsprachen; eine dieser beiden Fremdsprachen muß Englisch oder Französisch sein. Im Bereich von Fremdsprachen, die in einem eigenen philologischen Fach (mit Sprachausbildung und in der Regel Zwischenprüfungstest) studiert werden, wird die jeweilige Fachzwischenprüfung anerkannt. Die Kenntnis von Fremdsprachen, die nicht unter diese Regelung fallen, ist bis zum Ende des Grundstudiums im Rahmen einer zweistündigen Übersetzungs-Klausur nachzuweisen; dabei ist die Benützung eines einsprachigen (in den alten Sprachen: eines zweisprachigen) Wörterbuchs gestattet;
– der Nachweis der Studienberatung durch die Sprecherin oder den Sprecher des Faches Komparatistik zu Beginn des Grund- und zu Beginn des Hauptstudiums;
– der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen in Grund- und Hauptstudium wie im 1. Nebenfach;
– Leistungsnachweise für das Grund- und Hauptstudium wie im 1. Nebenfach.
2. Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht:
2.1 im Hauptfach
– aus einer schriftlichen Hausarbeit,
– einer Klausur von vier Stunden und
– einer einstündigen mündlichen Prüfung;
2.2 im 1. Nebenfach
– aus einer vierstündigen Klausur und
– einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer;
2.3 im 2. Nebenfach
– aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
3. Prüferinnen und Prüfer
Prüfungsberechtigt sind alle an dem komparatistischen Lehrverbund mitwirkenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universität Göttingen. Die organisatorische Abstimmung obliegt der Sprecherin oder dem Sprecher der Komparatistik im Zusammenwirken mit der Koordinatorin oder dem Koordinator.
4. Prüfungsgegenstände
In der Magisterprüfung ist in angemessener, auch historischer Breite und Vielfalt die Fähigkeit nachzuweisen, Literatur in ihren internationalen und interdisziplinären Bezügen zu analysieren und zu interpretieren. Hierzu zählen:
– der Nachweis von Kenntnissen im Bereich der Allgemeinen Literaturwissenschaft (Literaturtheorie, Methodologie, Poetik, Intertextualität u.a.);
– der Nachweis von Kenntnissen im Bereich der Vergleichenden Literaturwissenschaft (Gesamtheit der formalen, historischen, thematischen Transferbeziehungen zwischen Werken verschiedener Nationalliteraturen, Zeit-, Sprach- und Kulturräume; Fragen der produktiven Aneignung und übernationalen Wirkungsgeschichte von Texten der Weltliteratur; Affinitäten und Differenzen, wechselseitige Einflüsse und typologische Beziehungen zwischen Einzelliteraturen, nationalliterarischen Schulen, Stilrichtungen und Strömungen; Stoff-, Motiv-, Problem-, Gattungs- und Epochenzusammenhänge in fachübergreifend-transnationaler Perspektive; Theorie und Praxis der literarischen Übersetzung u.a.);
– der Nachweis von Kenntnissen im Bereich der Vergleichenden Kunst- und Kulturwissenschaft (Fragen der Intermedialität und des Wechselspiels der Literatur mit anderen Künsten, Medien und kulturellen Diskursen u.a.).