16/10/2009: Koalition: Verbot sittenwidriger Löhne, aber kein Mindestlohn

IIn ihren Koalitionsverhandlungen seien sich Union und FDP beim Thema Mindestlohn bei "Eckpunkten" einig, das habe CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung gesagt. Demnach werde es kein einheitliches Gesetz zum Mindestlohn geben. Stattdessen wolle man zum Schutz der Arbeitnehmer ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen in Deutschland erlassen. Damit würden Löhne verhindert, die um ein Drittel unter dem durchschnittlichen Branchenlohn lägen.

Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Joachim Möller, habe gegenüber der Zeit kritisiert, das Gesetz sei im Vergleich zur heutigen Situation „kein Fortschritt“. Hintergrund für die Kritik, so die Zeit, sei die Tatsache, dass das Bundesarbeitsgericht bereits längst geurteilt habe, dass Löhne von weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns in einer Branche unter gewissen Bedingungen gegen die guten Sitten verstießen. Durch das geplante Gesetz von Schwarz-Gelb ändere sich also nicht viel. Insbesondere könnten sich die Arbeitnehmer auch weiterhin nur dann gegen Dumpinglöhne wehren, wenn sie vor dem Arbeitsgericht klagten und sich auf den Wucherparagrafen im Gesetzbuch beriefen.

Laut Möller habe der Wucherparagraf schon in der Vergangenheit „die Arbeitnehmer nicht vor extremen Niedriglöhnen geschützt“. Der Grund dafür sei offensichtlich: In einigen Branchen, wie etwa dem Friseurhandwerk oder dem Wachgewerbe, seien die Durchschnittslöhne so gering, dass durch die Regelung extrem niedrige Löhne von drei oder vier Euro für "sittenkonform" erklärt würden.

Quellen: Sueddeutsche.de vom 15.10.2009
Zeit online vom 16.10.2009