23/09/2010: Juristen plädieren für gesetzlichen Mindestlohn

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hätten die Teilnehmer des 68. Deutschen Juristentags ihre Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgearbeitet. Darin hätten sie sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes und für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Zudem werde der Gesetzgeber aufgefordert, die Leiharbeit stärker zu reglementieren.

In der Abteilung Arbeitsrecht hätten sich die Gutachter und Referenten nach einem anderen Bericht der FAZ übereinstimmend für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro ausgesprochen. Der Grund: mit Billiglöhnen könnten Arbeitnehmer keine existenzsichernde Rente aufbauen, weshalb sie im Alter mit Steuergeldern unterstützt werden müssten (siehe auch 21.09.2010). In der Diskussion sei von Arbeitgeberseite kaum Widerspruch gegen diese Forderung erhoben worden. Zumindest für die Leiharbeitsbranche habe Roland Wolf von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) Mindestlöhne nicht ausgeschlossen.

Darüber hinaus habe sich eine breite Zustimmung für eine Empfehlung an den Gesetzgeber abgezeichnet, die Minijobs nicht mehr weitgehend von Abgaben und Steuern zu befreien. Die überwiegende Mehrheit der Juristen sei sich laut FAZ einig gewesen, dass die Minijobs nicht den erhofften Übergang in normale Beschäftigungsverhältnisse gebracht hätten.


Quellen: FAZ.net vom 23.09.2010
FAZ.net vom 23.09.2010