Bisherige Maßnahmen

1. Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Lebenssituation




2. Stellenbesetzungen/ Berufungsverfahren


  • Die Stellenausschreibungen erfolgen öffentlich auf der Homepage der Universität Göttingen, der Homepage der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie auf fachspezifischen, (inter-)nationalen Homepages.

  • Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät wird an allen Stellenbesetzungs- und
    Berufungsverfahren beteiligt (Rede- und Antragsrecht, kein Stimmrecht).

  • Die Mitglieder einer Berufungskommission werden auf zu beachtende Kriterien hingewiesen (DFG- Kriterienliste zur Ermittlung etwaiger Befangenheit; Empfehlung des Senats für die Erstellung von Berufungsvorschlägen, Handreichung zur Sicherung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren).




3. Abbau von Unterrepräsentanz


  • Der Abbau von Unterrepräsentanz erfolgte im Wesentlichen durch die Orientierung am Stufenplan unter Anwendung des Kaskadenprinzips, der in der Kategorie „Juniorprofessuren“ noch um einen Beschleunigungsfaktor von 15% erweitert wurde.

  • Bei gleicher Qualifikation sollten so lange Frauen bevorzugt eingestellt werden, bis ein Frauenanteil von 50 % bei den BAT IIa- Stellen, 50% bei den Juniorprofessuren, 40,6% bei den W2 und W3- Stellen ohne Sport und 28,6% mit Sport erreicht ist.




4. Geschlechterforschung/ Genderaspekte


  • Die Geschlechterforschung ist im Lehrangebot der Sozialwissenschaftlichen Fakultät fest verankert.

  • Teilfinanzierung der Koordinationsstelle des Studiengangs Geschlechterforschung.

  • Regelmäßiges Einwerben von Gastdozentinnen im Rahmen des Maria-Goeppert-Mayer-Programms für internationale Frauen- und Genderforschung.

  • Im Rahmen des Professorinnenprogramms werden zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen durchgeführt (u.a. Einstellung Wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen, Stipendien)

  • Einrichtung einer Professur im Bereich der Geschlechterforschung.




5. Stipendien und Nachwuchsförderung




6. Gleichstellungseffekte in Studium und Lehre


  • Formulare, Schriftstücke, Richtlinien, Ausweise, Prüfungsordnungen, etc. sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.

  • Hochschulgrade nach einer bestandenen Hochschulprüfung oder Promotion werden an Frauen in weiblicher Sprachform verliehen.




7. Gleichstellungsbeauftragte


  • Kontinuierliche Begleitung der Fakultät in Gleichstellungsfragen durch eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte.

  • Kontinuierliche Begleitung der Fakultät in Gleichstellungsfragen durch eine ständige Gleichstellungskommission der Fakultät.

  • Jede wissenschaftliche Einrichtung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät hat eine Institutsgleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin. Die Amtszeit beträgt mindestens ein Jahr.

  • Die vorrangige Aufgabe der Institutsgleichstellungsbeauftragten ist die Vertretung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten in den Gremiensitzungen der Einrichtungen (Antrags- und Rederecht). Die Vernetzung der Institutsgleichstellungsbeauftragen erfolgt im Arbeitskreis Gleichstellung, der mindestens einmal monatlich tagt.

  • Die Einrichtungen verpflichten sich, die Institutsgleichstellungsbeauftragte zu den Gremiensitzungen zu laden und frühzeitig und umfassend zu informieren.

  • Ausweisung eines eigenen Budgets zur Förderung von Gleichstellungsprojekten durch die Fakultät. Das Budget setzt sich aus 25.000 Euro für die Gleichstellungsarbeit und 10.000 Euro für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammen.