07/06/2011: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz für NRW

Die meisten Bundesländer haben die Vergabe öffentlicher Aufträge bereits an die Einhaltung von Tarifstandards gekoppelt bzw. wollen dies tun. Meist wurden Tariftreue-Regelungen erlassen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an die örtlichen Tarifverträge halten. Einige Länder haben darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne festgelegt (siehe 31.08.2010).

Nun hat auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens mitgeteilt, dass sie ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen habe. Dem Gesetz zufolge würden öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen in Zukunft nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlten. Damit wolle die Landesregierung ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen. Zudem seien auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz im Gesetz verankert, womit der Gedanke der Nachhaltigkeit zu einem Kriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erhoben werde.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2011