24/03/2011: Leiharbeitsmindestlohn nicht existenzsichernd

Mitte Februar 2011 hatte sich die Regierungskoalition im Zuge ihrer Verhandlungen mit der SPD über ein Hartz-IV-Reformpaket bereit erklärt, einen gesetzlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche einzuführen (siehe 21.02.2011). Wie das Hamburger Abendblatt dazu meldet, werde der ausgehandelte Mindestlohn bei den betroffenen Arbeitnehmern jedoch nicht zum Leben reichen. Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung könnten Leiharbeiter in den neuen Bundesländern maximal rund 806 Euro und in den alten Ländern 892 Euro verdienen. Alleinlebende hätten dann in beiden Fällen noch Anspruch auf ergänzende Leistungen. Als Aufstocker würden sie zusätzlich vom Staat mit 121 Euro im Osten und 48 Euro im Westen bezuschusst.

Der neue Mindestlohn beruhe auf einem Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Zeitarbeitsverbänden. Demnach würden Leiharbeiter ab Mai 2011 im Westen 7,79 Euro und im Osten 6,89 Euro pro Stunde verdienen. Vorgesehen sei zudem, dass bei einer Vollzeitstelle 151,67 Stunden pro Monat gearbeitet werde. Alles, was darüber hinausgehe, werde nicht ausbezahlt, sondern auf ein Arbeitszeitkonto angerechnet.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.03.2011