MINIJOBS:




27/03/2013:
RWI legt deskriptive Analyse zu Minijobs in NRW vor

Zu Beginn des Jahres hatte das nordrhein-westfälische Landesarbeitsministerium eine Initiative namens „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ gestartet, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und den Arbeitsmarkt neu zu ordnen (siehe 20.02.2013). Im Rahmen der Initiative hatte das Ministerium das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) mit einer Studie beauftragt, um mehr über die Verbreitung von Minijobs und die Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten zu erfahren. Die Ergebnisse der Analyse liegen nun vor.

Das im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Forschungsvorhaben hatte zum Ziel, „ein deskriptives Bild hinsichtlich der individuellen Charakteristika und Haushaltscharakteristika, der Beschäftigungshistorie und der Jobcharakteristika“ von Minijobber/innen zu zeichnen. Darüber hinaus sollten auch Erkenntnisse über die Beweggründe für die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung sowie die berufliche Perspektive geringfügig Beschäftigter gewonnen werden.

Datengrundlage der Analyse bildete eine Befragung von Beschäftigten in geringfügiger Beschäftigung sowie von Arbeitgebern, die mindestens einen geringfügig Beschäftigten hatten. Für die Auswertung, deren Ergebnisse für Minijobber im gewerblichen Bereich als repräsentativ bezeichnet werden, konnte auf Antworten von 1.959 Arbeitnehmer/innen und 1.253 Arbeitgebervertreter/innen zurückgegriffen werden.

Die Auswertung der Interviews aus dem Herbst 2012 ergab u.a. folgende Ergebnisse:

  • Mit einem Anteil von 59,3 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten sind Frauen in Minijobs überrepräsentiert, denn ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW beträgt lediglich 44 Prozent.
  • Geringfügig Beschäftigte verfügen generell über ein relativ hohes Bildungsniveau, das zwar leicht niedriger ist als das aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, doch ist die Verteilung über die Abschlüsse, insbesondere in Bezug auf qualifizierende Berufsabschlüsse, relativ ähnlich.
  • Die größte Gruppe der Minijobber stellen mit 15,3 Prozent Schüler und Studenten dar, gefolgt von Teilzeitbeschäftigten (9,4 Prozent), Arbeitslosen (9,2 Prozent) und Vollzeitbeschäftigten (8,9 Prozent).
  • 24 Prozent der befragten Minijobber erhalten nur einen Stundenlohn von unter 7 Euro, mehr als die Hälfte der ausschließlich geringfügig Beschäftigten verdient weniger als 10 Euro. Im Durchschnitt liegt der Stundenlohn bei 9,45 Euro (laut Arbeitnehmerbefragung) bzw. 9,14 Euro (laut Arbeitgeberbefragung).
  • Arbeits- und kollektivrechtliche Standards werden bei geringfügig Beschäftigten oft nicht eingehalten: „Die Gewährung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen ist (…) äußerst gering. Keine der abgefragten Leistungen wurde von mehr als einem Viertel der Arbeitnehmer in Anspruch genommen (Pausenzeiten nach 6 Arbeitsstunden: 25 Prozent; Bezahlter Urlaub: 19 Prozent; Entgeltfortzahlung Feiertag: 14 Prozent; Entgeltfortzahlung Krankheit: 10 Prozent).“

  • Quelle:
    RWI – Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (Hg.) (2012): Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, Projektbericht, Dezember, Essen.


    Weiterlesen:
    Fertig, M./ Kluve, J./ Schmidt, C. M. (2005), Der erweiterte Minijob für Arbeitslose – Ein Reformvorschlag. RWI Materialien, H. 17, Essen.

    RWI – Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (Hg.) (2004): Aspekte der Entwicklung der Minijobs – Abschlussbericht. Projektbericht im Auftrag der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft, Essen.