31/08/2010: Neun Bundesländer setzen bereits wieder auf Tariftreue-Regelungen

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat eine aktuelle Übersicht zu den geltenden Tariftreue-Regelungen in den einzelnen Bundesländern erstellt. Danach verfügten vier Bundesländern bereits über gültige Tariftreue-Regelungen, weiter fünf hätten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die neun Bundesländer wollten damit die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder an die Einhaltung von Tarifstandards koppeln. Einige dieser Länder würden darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne festlegen.

Tariftreue-Regelungen legen fest, dass der Staat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur Anbieter beauftragen darf, die sich an die örtlichen Tarifverträge halten. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 eine derartige Tariftreue-Vorschrift des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet hatte, hatten viele Bundesländer ihre bereits bestehenden Regelungen zunächst ausgesetzt. Mittlerweile hätten viele Landesregierungen aber einen Ausweg aus dem durch das EuGH-Urteil entstandenen Dilemma gefunden und europarechtskonforme Gesetzesnovellen entwickelt, so das WSI.

Quelle: WSI-Pressemitteilung vom 31.08.2010

Weiterlesen:
Öffentliche Aufträge: Comeback der Tariftreue. In: Böckler Impuls, Nr. 12/2010.