31/12/2010: Atypische Beschäftigung wird Altersarmut steigen lassen

Nach einem Bericht der Rheinischen Post hätten Sozialexperten gewarnt, dass die Zahl der Rentner, die von ihren Alterseinkünften nicht mehr leben können, in den kommenden Jahren dramatisch ansteigen werde. Mit den atypisch Beschäftigten würden allmählich diejenigen das Rentenalter erreichen, die erhebliche Brüche in ihrer Erwerbsbiografie aufzuweisen hätten: Langzeitarbeitslose, Teilzeitbeschäftigte oder solche, die nach befristeten Arbeitsverträgen immer wieder für Wochen oder Monate arbeitslos gewesen seien (siehe auch 02.12.2010). Weil deren Rentenansprüche entsprechend gering ausfielen, werde sich nach Aussage des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, die Altersarmut „in den nächsten Jahren dramatisch verschlimmern". Schneiders Schätzung zufolge werde sich der Anteil der über 65-Jährigen, die auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sind, von derzeit etwa 2,5 Prozent bis zum Jahr 2025 auf zehn Prozent oder mehr vervierfachen.

Die Grundsicherung im Alter ist im Jahr 2003 von der Rot-Grünen Regierungskoalition eingeführt worden. Seitdem erhalten Menschen, die älter als 65 Jahre sind und deren eigene Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, Sozialhilfeleistungen in Form der Grundsicherung. Alleinstehende bekommen den monatlichen Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 359 Euro sowie einen Miet- und Heizkostenzuschuss. Die Kosten der Grundsicherung tragen die Kommunen.

Wie die Rheinische Post weiter berichtet, habe der frühere Chef des Sachverständigenrats der Bundesregierung, Bert Rürup, die Regierung aufgefordert, eine Aufstockrente einzuführen. Danach sollten Geringverdiener, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten, eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung bekommen.

Wie aus dem Bundessozialministerium verlaute, sehe auch die Bundesregierung die „Möglichkeit einer Zunahme von Altersarmut“. Voraussichtlich ab April werde daher eine Regierungskommission namens "Vermeidung von Altersarmut" die Einführung einer gesetzlichen Mindestrente für Geringverdiener prüfen lassen. Diese "Rente nach Mindesteinkommen" könnten künftig Geringverdiener erhalten, deren Rentenanspruch unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liege, obwohl sie mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hätten, so die Rheinische Post.

Quellen: RP Online vom 30.12.2010
  RP Online vom 31.12.2010