LEIHARBEIT:




22/02/2013:
Leiharbeiter in der Druckindustrie sollen Lohnzuschläge bekommen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) habe sich nach eigenen Angaben mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit auf Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer/innen und Leiharbeitnehmer in der Druckindustrie verständigen können. Damit setzten die großen Einzelgewerkschaften ihre Bemühungen fort, wenn schon kein Equal Pay, so zumindest eine bessere Bezahlung von Leiharbeiter/innen zu erreichen und die Lohnlücke etwas zu schließen.

Wie ver.di dazu weiter mitteilt, sehe das mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) erzielte Verhandlungsergebnis vor, dass Leiharbeitsbeschäftigte nach vier Wochen Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb 8 Prozent Zuschlag auf den Leiharbeits-Tariflohn erhalten, nach drei Monaten gebe es 15 Prozent, nach fünf Monaten 20 Prozent, nach sieben Monaten 35 Prozent und in der Endstufe nach neun Monaten 45 Prozent Zuschlag.

Die Vereinbarung bezieht sich allerdings nur auf Beschäftigte, die gewerbliche Tätigkeiten in der Druckindustrie ausüben. Für die Angestelltenbereiche, insbesondere die technischen Angestellten, würden gesonderte Gespräche vereinbart, so ver.di.

Im vergangenen Jahr hatten die Gewerkschaften IG Metall und IG BCE und ver.di bereits nach Einsatzzeit gestaffelte Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer/innen in der Metall- und Elektroindustrie (siehe 22.05.2012), in der Chemieindustrie (siehe 20.06.2012), in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie (siehe 05.11.2012) sowie in der Papier- und Kunststoffindustrie (siehe 18.12.2012) aushandeln können. Von der angestrebten Durchsetzung des Grundsatzes „Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung“ sind die Gewerkschaften dennoch weit entfernt, weil die große Mehrzahl der Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit im Allgemeinen bereits so früh wieder beendet ist, dass die höchsten Stufen der Lohnzuschläge gar nicht erreicht werden.

Quelle: ver.di-Pressemitteilung vom 22.02.2013