Mit Erasmus+ Key Action 103 (Mobilität mit Programmländern) im Ausland studieren

Das Erasmus+ Programm ist ein von der Europäischen Union initiiertes Bildungsprogramm, das auf die Internationalisierung und Modernisierung des europäischen Hochschulbereichs sowie insbesondere auch auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden abzielt.

Im Rahmen der Erasmus+ Key Action 103 (Mobilität mit Programmländern) haben Studierende die Möglichkeit, einen akademischen Aufenthalt an anderen am Programm teilnehmenden europäischen Universitäten mit dem Ziel der persönlichen und fachlichen Weiterbildung zu absolvieren. Ein Aufenthalt findet auf der Basis von inter-institutionellen Verträgen zwischen den jeweiligen Universitäten statt. Studierende können im ersten (Bachelor oder gleichwertig) als auch im zweiten (Master oder gleichwertig) Studienzyklus jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 3 Monate, mit Ausnahme von Aufenthalten an Universitäten, deren Studienzyklen in Trimestern oder Terms organisiert sind. Die tatsächlich mögliche Dauer eines Aufenthalts wird in den Inter-institutional agreements zwischen den Universitäten festgelegt. Generell ist ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt ab dem dritten Semester möglich.





Am Erasmus+ Key Action 103 Programm nehmen folgende Länder teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Ehemalige jugoslawische Republik, Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Die Förderung eines Erasmus+ Key Action 103 Auslandsaufenthaltes ist nach 3 Ländergruppen gegliedert. Die finanzielle Förderung orientiert sich so an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellandes. Bei der Förderung handelt es sich nicht um eine Vollförderung. Das Fördervergabeverfahren an der Georg-August-Universität wird jedes Jahr von der Abteilung Göttingen International ab dem Wintersemester für das nächste Winter- und dem darauffolgenden Sommersemester neu ausgeschrieben. Die Auswahl der geförderten Studierenden erfolgt an den Fakultäten (Platzvergabe), und die Fördervergabe, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel, zentral nach fest geregelten Zulassungsvoraussetzungen und -kriterien. Grundsätzlich gilt, dass bei Zusage eines Erasmus+ Key Action 103 Austauschplatzes kein genereller und rechtlicher Anspruch auf finanzielle Förderung besteht. Losgelöst von der Förderung ist ein Erasmus+ Austauschplatz bereits aufgrund der Befreiung von Studiengebühren und den qualitativ hochwertigen Betreuungsleistungsangeboten an den Partnereinrichtungen ein Mehrwert an sich.

Wesentlicher Bestandteil des Erasmus+ Key Action 103 Auslandsaufenthaltes ist das Learning Agreement (LA). Dieser Lernvertrag zwischen dem Studierenden, der Gasthochschule und der Heimathochschule regelt den Studienaufenthalt und fixiert schriftlich Module, die der Studierende im Ausland belegen wird und die im Idealfall äquivalent zu Modulen an der Heimathochschule sind. Mit dem Learning Agreement sollen die im Ausland erbrachten Leistungen die Anerkennung der erworbenen ECTS an der Heimatuniversität sichergestellt werden (s. auch APO).

Ein Auslandsaufenthalt dient neben dem Studium auch dem Erwerb und der Verfestigung der Sprachkenntnisse in punkto Landes- und/oder Unterrichtssprache. Um eine erfolgreiche Mobilität zu absolvieren sollten Studierende sich frühzeitig mit den Mindestanforderungen an das erforderliche Sprachniveau an den Gasteinrichtungen auseinandersetzen und vorbereiten. Aktuelle Informationen zum Erasmus+ Key Action 103 Programm sowie zum Ausschreibungsverfahren finden Sie in der rechten Spalte.