Anerkennung der Inlands- und Auslandsleistungen
Das Service-Center ist Ihr Ansprechpartner bei der Anerkennung fremder Studienleistungen.
Bitte wenden Sie sich nicht an die einzelnen Professuren!
Einen Plan zum Ablauf der Anerkennung fremder Studienleistungen finden Sie HIER.
Bei Fragen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland wenden Sie sich bitte vor Beginn des Auslandsaufenthalts an die Wirtschaftswissenschaftliche Auslandsstudienberatung.
Eine Anerkennung nach der Rückkehr kann nicht garantiert werden!

Die Sprechzeiten finden Sie HIER.
Leistungen, die auf einem Transcript of Records einer ausländischen Universität ausgewiesen werden, gelten als im Ausland erbracht, unabhängig von der Art ihrer Erbringung. Es wird nicht zwischen Präsenzveranstaltungen und Onlinekursen unterschieden.

Als Prüfungsdatum gilt das Datum, an dem die Anerkennung beim Prüfungsamt beantragt wurde. Dieses Datum gilt auch für die Berechnung aller Fristen.

Bei Anerkennungen von Leistungen anderer deutscher Hochschulen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung.
Die Sprechzeiten finden Sie HIER.
Wenn die von Ihnen anzuerkennende Leistung bereits einmal in früheren Semestern von anderen Studierenden eingebracht worden ist, wenden Sie sich bitte an Frau Scheede vom Prüfungsamt unter der Telefonnummer 0551 39-2 88 22 oder per E-Mail an wiwipa@uni-goettingen.de.