In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "TransRomania-Studien" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in einem romanistischen Studiengang (z.B. Galloromanistik, Hispanistik, Italianistik, Lusitanistik, Romanistik bzw. Romanische Philologie oder ein kulturwissenschaftliches Studienfach mit entsprechendem regionalem Schwerpunkt) im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Sprach- und Literaturwissenschaft im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten.


    • Sprachvoraussetzungen:


      • Studienschwerpunkt Galloromanistik, Italianistik, Lusitanistik und Hispanistik:
        Nachweis ausreichender Kenntnisse des Französischen (GER-Niveau C1), des Italienischen (GER-Niveau B2+), des Portugiesischen (GER-Niveau B2+) oder des Spanischen (GER-Niveau C1).
      • Für die Studienschwerpunkte Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft müssen Kenntnisse in zwei romanischen Sprachen auf dem oben genannten Sprachniveau nachgewiesen werden.


      Die Sprachnachweise sind bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09., für ein Sommersemester bis zum 30.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; die Nachweise sind Immatrikulationsvoraussetzung, eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.