In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Linguistik" (78/ 42 C)

  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in der Allgemeinen Sprachwissenschaft, Linguistik oder einer Philologie im Umfang von insgesamt wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Umfang von insgesamt mindestens 36 Anrechnungspunkten aus den Gebieten Syntax, Phonologie, Morphologie, Semantik, Pragmatik, Empirie (Sprachkurse der philologischen Fächer, psycholinguistische bzw. korpusbasierte Datenerhebung); Leistungen aus Sprachkursen werden bei der Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit nicht berücksichtigt, soweit sie einen Umfang von insgesamt 12 Anrechnungspunkten übersteigen.
  • Sprachvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Englischkenntnisse durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test.