In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Osteuropäische Geschichte" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 51 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in mindestens zwei von vier Epochen (Alte Geschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Neuzeit) im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten.



Sprachvoraussetzungen:
Ausreichende Kenntnisse einer osteuropäischen Sprache auf dem Niveau B1 des GER (in der Regel Russisch oder Polnisch). Der Nachweis ist spätestens bis zum Beginn des zweiten Semesters nach Einschreibung zu erbringen; die Einschreibung erfolgt bis zur Erbringung des Nachweises auflösend bedingt.

Grundsätzlich obliegt die Anerkennung der Sprachkenntnisse einer Auswahlkommission. Bitte kontaktieren Sie daher bei Fragen zu Kenntnissen von Sprachen, die eher an den Rändern oder in Osteuropa benachbarten Regionen geläufig sind, die Fachstudienberatung.