In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Skandinavistik" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Nachzuweisen sind für das Fachstudium im Umfang von 78 C

    a) Leistungen auf dem Gebiet der Älteren Skandinavistik und dem Gebiet der Neueren Skandinavistik im Umfang von insgesamt wenigstens 24 C, darunter auf den Gebieten der Neueren und der Älteren Skandinavistik im Umfang von jeweils wenigstens 9 C.

    b) Kenntnisse der dänischen, norwegischen oder schwedischen Sprache im Umfang von mindestens 21 C.

    Für den Masterstudiengang Skandinavistik im Umfang von 78 C stehen bis zu 15 Studienplätze zur Verfügung. Näheres hierzu regelt das Auswahlverfahren.

  • Nachzuweisen sind für das Fachstudium im Umfang von 42 C

    a) Leistungen im Fach Skandinavistik oder in einem anderen literaturwissenschaftlichen oder kulturwissenschaftlichen Fach mit erkennbarem fachlichem Bezug zum skandinavischsprachigen Raum im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in einer der skandinavischen Sprachen (Dänisch, Norwegisch oder Schwedisch) im Umfang von wenigstens 21 Anrechnungspunkten, und

    b) Leistungen auf dem Gebiet der Älteren Skandinavistik oder dem Gebiet der Neueren Skandinavistik im Umfang von wenigstens 21 Anrechnungspunkten.