Bisheriger Studiengang: Rechtswissenschaften (erste Prüfung) -
gewünschter Teilstudiengang: Rechtswissenschaften (2-Fächer-BA)

Eine Einstufung ist erforderlich und über das Einstufungsformular der Fakultät formell zu beantragen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der bisher studierten Semester sowie der erbrachten anrechenbaren Prüfungsleistungen. Die Anerkennung von Leistungen ist unproblematisch, da die Prüfungsleistungen überwiegend äquivalent sind.

Zusammen mit der Einstufung beantragen Sie automatisch die Anerkennung der Prüfungsleistungen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich! Zum Nachweis ist ein Leistungsnachweis aus dem E-Campus vorzulegen. Senden Sie alle Unterlagen als Scan per E-Mail an studieren@jura.uni-goettingen.de.