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Studienzentrale
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37073 Göttingen
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In Deutschland besteht Versicherungspflicht!
Die Krankenversicherung gilt in Deutschland als die wichtigste Versicherungsart. Alle Studierenden und Arbeitnehmer sind per Gesetz zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Es gibt zwei Arten an Krankenversicherungen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vertragsbedingungen, die monatlichen Beiträge und der Leistungsumfang gesetzlich geregelt. Bei den privaten Krankenversicherungen variieren die Bedingungen und Konditionen von Anbieter zu Anbieter. Der Leistungsumfang richtet sich ungefähr nach den monatlichen Beiträgen.
Bitte beachten Sie: Einige private Krankenversicherungen nehmen Studierende nur innerhalb einer Woche nach Ihrer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Von der Ankunft in Göttingen bis zum Semesterbeginn
Für diese Zeit empfehlen wir dringend eine private Krankenversicherung abzuschließen (z.B. Reiseversicherung). Anbieter hierfür sind u.a. der ADAC und die Würzburger Versicherungs-AG sowie private Krankenversicherungen.
Studierende
Für Studierende unter 30 Jahren kann eine studentische Krankenversicherung bei verschiedenen deutschen gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden. Sie kostet zurzeit ca. 70 Euro pro Monat. Studienanfänger werden erst ab Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) versichert. Wichtig: Schließen sie diese Krankenversicherung direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids ab, da als Nachweis für die Einschreibung eine spezielle Versicherungsbescheinung für die Immatrikulation erforderlich ist.
Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung gehen. Sie müssen sich privat versichern. Für die Immatrikulation benötigen Sie jedoch eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie von einer weiteren Pflichtversicherung befreit.
Für die Immatrikulation ist ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse auf Nachfrage eine spezielle Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität.
Angestellte
Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 48.600 Euro (2009) können keine private Krankenversicherung abschließen und müssen sich über eine gesetzliche Krankenversicherung absichern. In diesem Fall beläuft sich der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung auf 14,9% des monatlichen Bruttoeinkommens (2009). Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 48.600 Euro (2009) sowie Unternehmer, selbständige und Freiberufler können wählen, ob sie sich als ‚freiwilliges Mitglied’ einer gesetzlichen oder einer der zahlreichen privaten Krankenversicherungen anschließen. Laut Gesetz beinhaltet die Krankenversicherung eines jeden Arbeitnehmers (egal ob sie/er gesetzlich oder privat versichert ist) die Pflegeversicherung. Derzeit (2009) beläuft sich der monatliche Beitrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 0,98% des monatlichen Bruttoeinkommens, für Arbeitnehmer ohne Kinder 0,25 % mehr.
Kurzzeitbesucher
Ausländische Studierende, die nur kurz zu Gast in Deutschland und deshalb nicht an einer Universität eingeschrieben sind, und ausländische Gastwissenschaftler, die nicht in Deutschland angestellt sind, müssen dennoch sicherstellen, dass sie krankenversichert sind. Für Kurzzeitbesucher ist eine Reiseversicherung in der Regel die beste Option.