Elternzeit im Studium

Beurlaubung

Eine Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung ist - analog zur Elternzeit - 3 Jahre, also 6 Semester lang pro Kind möglich. Beurlaubung bedeutet, dass Sie vom Studium ganz oder teilweise pausieren und ist damit sowohl Elternzeit als auch Elternteilzeit im Studium.

Wenn Sie sich dafür entscheiden Ihr Studium ganz ruhen zu lassen bietet die Beurlaubung gegenüber der Exmatrikulation folgende Vorteile:

  • Sie behalten Ihren Studienplatz (dies ist besonders bei zulassungsbeschränkten Studienfächern nicht unerheblich)
  • Sie studieren nach Ihrer Beurlaubung in der Regel weiter nach der Prüfungsordnung, in der Sie auch begonnen haben
  • Sie behalten Ihren Studierendenstatus

Bitte suchen Sie unbedingt eine Beratungsstelle auf, bevor Sie sich dazu entscheiden sich zu exmatrikulieren.


Besonderheiten der Beurlaubung für studierende Eltern:

Sie können sich selbstverständlich auch aus anderen Gründen von Studium beurlauben lassen, die Beurlaubung aufgrund von Elternschaft hat jedoch folgende Privilegien:

  • Sie ist bereits im ersten Fachsemester möglich
  • Sie dürfen trotz Beurlaubung bis zu 50 % der regulären Prüfungsleistungen erbringen



Studieren in Teilzeit

In einigen Studiengängen haben Sie die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Teilzeit bedeutet i.d.R. 50% der Leistungen pro Semester bei doppelter Regelstudienzeit. Aufgrund der Sonderregelung, dass Sie auch 50 % Leistung während einer Beurlaubung wegen Elternzeit erbringen dürfen, ist die Beurlaubung für Sie finanziell günstiger, weil

  • Sie keine Semesterbeiträge bezahlen
  • sich die Anzahl Ihrer Fachsemester nicht erhöht

Wenn Sie mehr als 50 % der Leistungen erbringen und/oder Ihren BAföG-Anspruch nicht aufgeben möchten, bleiben Sie regulär immatrikuliert. Bei der Umsetzung eines selbstorganisierten Teilzeitstudiums können Sie von den Studienfachberatungen in Ihren Fakultäten und der Zentralen Studienberatung unterstützt werden.


FAQ

  • Wenn Sie ihr Studium für eine gewisse Zeit unterbrechen möchten, um Elternzeit zu nehmen. Sie zahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag und sparen die Semesterbeiträge.
  • Wenn Ihre Prüfungsordnung sog. Exmatrikulationsgrenzen enthält, d.h. Sie in bestimmten Semestern eine bestimme Anzahl von Credits oder andere Leistung erbringen müssen. D.h. Sie können eine Beurlaubung zum „Aufholen“ nutzen, weil Sie Credits erbringen können, während die Anzahl Ihrer Fachsemester auf dem Stand vor der Beurlaubung stehen bleibt.
  • Wenn Sie in Teilzeit studieren möchten, Ihr Studiengang, aber nicht in Teilzeit angeboten wird.


  • Wegfall des eigenen Kindergeldanspruchs, sofern Sie unter 25 Jahre sind
  • Wegfall des BAföG-Anspruchs, sofern Sie BAföG bekommen (für die Zeit der Beurlaubung)
  • Wegfall des Semestertickets
  • Möglicher ALG 2 Anspruch, den Sie als Studierender sonst nicht haben


Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Klären Sie bitte in der Studienzentrale, ob Ihr Studiengang in Teilzeit studierbar ist.

  • Arbeit in Betrieb und Gesellschaft (M.A.)
  • American Studies (M.A.)
  • Deutsche Philologie (M.A.)
  • Englische Philologie (M.A.)
  • Erziehungswissenschaften (M.A.)
  • Ethnologie (B.A./M.A.)
  • Geschlechterforschung (M.A.)
  • Globale Politik: Strukturen und Grenzen (M.A.)
  • Mathematik (B.Sc./M.Sc.)
  • Philosophie (M.A.)
  • Politikwissenschaft (B.A.)
  • Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung (M.A.
  • Soziologie (B.A./M.A.)
  • Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit (M.A.)


Wenn Sie bis zu 50 % der Leistungen erbringen möchten, können Sie sich beurlauben lassen und während der Beurlaubung begrenzt Studienleistungen erbringen. Möchten Sie mehr als 50% der Leistungen erbringen, trauen sich aber nicht zu in Vollzeit zu studieren, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Studienfachberatung. Diese kann Sie bei der Planung eines „selbstorganisierten Teilzeitstudiums“ und beraten, Ihnen Fallstricke und Stolpersteine aufzeigen. Die Prüfungsordnungen der Fakultäten und die die Verlängerungsoption des Bafög räumt Ihnen dabei grundsätzlich ein, nicht in jedem Semester 30 Credits zu absolvieren.


An einfachsten ist es, wenn Sie sich während der Rückmeldephase beurlauben lassen. Jedoch ist vieles, was Sorgeverantwortung und eine Schwangerschaft angeht nicht immer planbar. Wenn Sie im laufenden Semester bemerken, dass Sie sich zu viel zumuten, können Sie sich noch während der Vorlesungszeit rückwirkend für das laufende Semester beurlauben lassen. In den ersten 4 Wochen der Vorlesungszeit geht dies ohne Angaben von Gründen, zu einem späteren Zeitpunkt muss eine besondere Härte vorliegen.


Die Beurlaubung beantragen Sie online über ein elektronisches Formular. Wenn Sie Ihre Beurlaubung nach einer bereits erfolgten Rückmeldung beantragen, muss die Chipkarte vorgelegt werden.


Nein.


Sollten Sie merken, dass Sie Ihr Studium nicht in dem Zeitraum beenden können, den die Prüfungsordnung maximal (nicht Regelstudienzeit) vorsieht, oder Sie einen Brief Ihrer Fakultät erhalten, dass eine Zwangsexmatrikulation bevorsteht, lassen Sie sich auf jeden Fall im FamilienService und/oder in Ihrer Studienfachberatung beraten. Anträge auf Verlängerung der Studienzeit aufgrund von Schwangerschaft oder Kindererziehung werden in der Regel positiv beschieden.