I.14 Basismaßnahmen
Verantwortlich für Initiierung: IT-Beauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Technische Abteilung
Zur Sicherung der IT-Infrastruktur ist eine Vielzahl baulicher und technischer Vorgaben zu beachten. Die technischen Maßnahmen zur Infrastruktur sind im Grundschutzhandbuch des BSI beschrieben. Die Zuständigkeit für Brandschutz und weiterer Sicherheitsinfrastruktur liegt bei der Feuerwehr bzw. der Stabsstelle Sicherheitswesen der Universität. Folgende Maßnahmen zur Sicherung der IT-Infrastruktur sind zu beachten: