I.26 Einsatz von Diebstahl-Sicherungen
Verantwortlich für Initiierung: IT-Beauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Technische Abteilung, IT-Personal
Diebstahl-Sicherungen sind überall dort einzusetzen, wo große Werte zu schützen sind bzw. dort, wo andere Maßnahmen – z. B. geeignete Zutrittskontrolle zu den Arbeitsplätzen – nicht umgesetzt werden können. Diebstahl-Sicherungen machen z. B. dort Sinn, wo Publikumsverkehr herrscht oder die Fluktuation von Benutzern sehr hoch ist. Mit Diebstahl-Sicherungen sollten je nach zu schützendem Objekt nicht nur das IT-System selber, sondern auch Monitor, Tastatur und anderes Zubehör ausgestattet werden.
Große Werte stellen auch Forschungsdaten und personenbezogene Daten dar. Datenträger mit solchen Daten sind deshalb in angemessener Weise zu schützen.