I.33 Änderung der Zugriffsrechte
Verantwortlich für Initiierung: IT-Beauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Personal
Im organisatorischen Ablauf muss zuverlässig verankert sein, dass das zuständige IT-Personal über die notwendige Änderung der Berechtigungen eines Anwenders, z. B. in Folge von Änderungen seiner Aufgaben, rechtzeitig informiert wird, um die Berechtigungsänderungen im System abzubilden.