I.33 Änderung der Zugriffsrechte
Verantwortlich für Initiierung: IT-Beauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Personal
Im organisatorischen Ablauf muss zuverlässig verankert sein, dass das zuständige IT-Personal über die notwendige Änderung der Berechtigungen eines Anwenders, z. B. in Folge von Änderungen seiner Aufgaben, rechtzeitig informiert wird, um die Berechtigungsänderungen im System abzubilden.
Kommentare und Anmerkungen
Bisher keine