I.38 Protokollierung der Administrationstätigkeit
Verantwortlich für Initiierung: IT-Beauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Personal
Die Administratoren sind durch organisatorische Regelungen (Dienstanweisungen o.ä.) je nach Schutzbedarf des Verfahrens bzw. der zu verarbeitenden Daten zu verpflichten, die im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführten Tätigkeiten zu protokollieren.