I.49 Umgang mit Datenträgern
Verantwortlich für Initiierung: Verfahrensverantwortlicher
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Personal
Datenträger sind an gesicherten Orten aufzubewahren. Ggf. sind Datenträgertresore zu beschaffen. Weiterhin sind Datenträger zu kennzeichnen, falls die Identifikation des Datenträgers nicht durch ein anderes technisches Verfahren erfolgt. Datenträger müssen beim Transport vor Beschädigungen geschützt sein. Bei schützenswerten Daten ist eine Verschlüsselung erforderlich.