Information für Doktoranden
Um an der Universität Göttingen promovieren zu dürfen, müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Promotion an der Universität immatrikuliert sein (§ 9 Abs. 2 Satz 3 NHG i. d. Fassung vom 26.02.2007).
Ausnahmeregelung:
Die NHG-Immatrikulationspflicht gilt nicht für Doktoranden, die:
1. unter der alten Promotionsordnung von 1999 studieren und
2. bereits die geforderten 2 Semester immatrikuliert waren
3. mit mindestens 50% der regulären Beschäftigungszeit bei der Georg-August-Universität beschäftigt sind.
Achtung: Wer z. B. über Drittmittel finanziert wird und einen Arbeitsvertrag direkt mit der Industrie (o.ä.) hat, muss immatrikuliert sein, ebenso DoktorandenInnen vom MPI, HiWi-Beschäftigte etc.