Gemeinsames Prüfungsamt der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten
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Information für Doktoranden

Um an der Universität Göttingen promovieren zu dürfen, müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Promotion an der Universität immatrikuliert sein (§ 9 Abs. 2 Satz 3 NHG i. d. Fassung vom 26.02.2007).

Ausnahmeregelung:

Die NHG-Immatrikulationspflicht gilt nicht für Doktoranden, die:
1. unter der alten Promotionsordnung von 1999 studieren und
2. bereits die geforderten 2 Semester immatrikuliert waren
3. mit mindestens 50% der regulären Beschäftigungszeit bei der Georg-August-Universität beschäftigt sind.

Achtung: Wer z. B. über Drittmittel finanziert wird und einen Arbeitsvertrag direkt mit der Industrie (o.ä.) hat, muss immatrikuliert sein, ebenso DoktorandenInnen vom MPI, HiWi-Beschäftigte etc.





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Goldschmidtstr. 1
37077 Göttingen
Tel. +49 (0)551 39 13705
Fax +49 (0)551 39 12483
Email: Prüfungsservice



Betreute Studiengänge für folgende Fakultäten: