Zulassungen zum Promotionsstudiengang „Forstwissenschaften und Waldökologie“ können grundsätzlich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester eines Studienjahres erfolgen.
Der Zulassungsantrag von deutschen oder ihnen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern, wie z. B. von EU-Bürgern, muss für das Wintersemester am 1. September, der Zulassungsantrag von allen anderen bereits am 15. Januar im Dekanat eingegangen sein. Für das Sommersemester gelten entsprechend der 1. März (EU-Bürger) und der 15. Juni des Vorjahres (Nicht-EU-Bürger). Die sehr frühen Termine für Nicht-EU-Bürger sollen diesen ermöglichen, sich mit dem Zulassungsschreiben rechtzeitig um Visa und Stipendien zu bemühen.
Es ist unbedingt notwendig, sich vorher rechtzeitig mit einem Betreuer oder einer Betreuerin Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, da für den Zulassungsantrag eine Betreuungszusage unverzichtbar ist!
Die Zulassung zum Promotionsstudiengang setzt im allgemeinen den überdurchschnittlichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studienganges an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule voraus.
Ein solcher Abschluss des Studiums wird durch einen Masterabschluss mit einer Regelstudienzeit von in der Regel vier Semestern, eine Diplomprüfung oder einen gleichwertigen akademischen Abschluss mit mindestens der Note „gut“ (bis 2,5) nachgewiesen. Der Abschluss muss dabei in einer Fachrichtung erworben worden sein, die an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie vertreten ist (siehe unten) oder hierzu einen nahen Bezug hat.
Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache nachweisen. Ausreichende Englischkenntnisse sind dabei durch Mindestleistungen in einem international anerkennten Test nachzuweisen:
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache wird geführt gemäß der Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH).
Ihren Zulassungsantrag (Formular im pdf-Format) reichen Sie bitte schriftlich mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Universität Göttingen ein:
Studiendekan/in
Dekanat der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie
Büsgenweg 5
D – 37077 Göttingen
Germany
Diesem Antrag auf Zulassung sind folgende Bewerbungsunterlagen beizufügen:
(Weitere und detailliertere Informationen finden Sie in der Ordnung über besondere Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen)
zur Liste möglicher Fächer
Fakultät für Forstwissenschaften
und Waldökologie
Büsgenweg 5
37077 Göttingen
Tel: +49 - (0)551 - 39 34 02
Fax: +49 - (0)551 - 39 96 29
dekanat.forst@uni-goettingen.de
Ansprechpartner für Studienangelegenheiten