Bachelor-Teilstudiengang Ev. Religion (Profil Lehramt): Sprachprüfungen, Bachelorarbeit und Bachelorzeugnis


Sprachprüfungen

Studierende des Fachs Ev. Religion, die aus der Schule weder das Graecum noch das (Kleine) Latinum mitbringen, absolvieren auf der Bachelorebene in der Regel die Prüfungen zu den folgenden Modulen: B.EvRel.001 („Neutestamentliches Griechisch I“), B.EvRel.002 („Neutestamentliches Griechisch II“) und Mag.Theol.003 („Latein I“). Durch B.EvRel.001 werden fachbezogene Griechischkenntnisse nachgewiesen, durch Mag.Theol.003 Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums. Die Module B.EvRel.001 (8 C) und B.EvRel.002 (2 C) können im Optionalbereich (10 C) des Professionalisierungsbereichs, das Modul Mag.Theol.003 (10 C) kann als Zusatzprüfung absolviert werden (oder umgekehrt).

Zu beachten ist dabei
• erstens, dass die Bachelormodule in den Fächern „Neues Testament“ und „Kirchengeschichte“ den Nachweis ausreichender Griechisch- bzw. Lateinkenntnisse voraussetzen,
• zweitens, dass das Kleine Latinum oder eine gleichwertige Hochschulprüfung zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach Ev. Religion gehört,
• und drittens, dass Studierende der Ev. Religion später, nämlich im Masterstudium, nur dann zur Masterarbeit (in welchem Fachgebiet auch immer) zugelassen werden können, wenn sie a) den Nachweis des Graecums oder fachbezogener Griechischkenntnisse oder des Hebraicums oder fachbezogener Hebräischkenntnisse und b) den Nachweis des Kleinen Latinums oder fachbezogener Lateinkenntnisse erbringen (§ 11 der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang „Master of Education“ [in Entsprechung zum Wortlaut der Bestimmungen zu den Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Ev. Religion in der „Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen“]).

Unbeschadet dessen, dass das Kleine Latinum und fachbezogene Griechischkenntnisse („Neutestamentliches Griechisch“) für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums ausreichen, empfiehlt es sich, darüber hinaus Kenntnisse im Umfang des Graecums zu erwerben (durch zusätzliche Absolvierung des 8 SWS umfassenden Kurses „Griechisch II“ im Modul Mag.Theol.002 und der entsprechenden Prüfung), da solche außerhalb Niedersachsens für das Unterrichtsfach Ev. Religion in der Regel obligatorisch sind.

Wer das Kleine Latinum bzw. das Latinum und/oder das Graecum schon in der Schule erworben hat, findet einen entsprechenden Vermerk auf seinem Abiturzeugnis und braucht die entprechende(n) Prüfung(en) natürlich nicht zu wiederholen. Die oben genannten Modulprüfungen erübrigen sich ferner dann, wenn die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Abiturergänzungsprüfungen (Latinum bzw. Kleines Latinum; Graecum) nachgewiesen wird.

Bachelorarbeit

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Teilstudiengang Ev. Religion sind neben dem Kleinen Latinum bzw. einer Hochschulprüfung, die einen gleichwertigen Sprachkompetenzerwerb zertifiziert, Nachweise über 35 C aus dem Kerncurriculum.

Bei der Terminierung ist, vor allem mit Blick auf die Zulassung zum Master of Education, zu berücksichtigen, dass für den gesamten Ablauf des Prüfungsverfahrens eine Zeit von ca. 5 Monaten eingeplant werden muss (3 Monate Bearbeitungszeit; 6 Wochen für die Begutachtung; Verbuchung im FlexNow; eventuelle Verzögerung durch Krankheit). Nehmen Sie also rechtzeitig mit dem der/dem von Ihnen gewünschten Betreuerin/Betreuer Kontakt auf.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer reicht das Original des Antrags auf Zulassung zur Bachelorarbeit direkt im Prüfungsamt ein. Das Prüfungsamt gibt zum vorgesehenen Termin das endgültige Thema aus.

Bachelorzeugnis

Für die Erstellung des Bachelorzeugnisses und der entsprechenden Urkunde ist das Prüfungsamt derjenigen Fakultät zuständig, an der die Bachelorarbeit geschrieben wurde. Wenn diese im Fach Ev. Religion geschrieben wurde, wenden Sie sich bitte an Frau Barton (daniela.barton@theologie.uni-goettingen.de). Die Zeugniserstellung kann erst dann erfolgen, wenn sämtliche Module des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs bestanden und verbucht sind.