Wichtiger Hinweis: Es wird keine automatische Exmatrikulation durchgeführt. Diese muss selbständig bei der Studienzentrale oder über die Selbstbedienungsfunktion erfolgen.
Eine Immatrikulations-/ und Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie bei der Studienzentrale.
Laut § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) können Prüfungs- und Studienleistungen nur von immatrikulierten Personen erbracht werden. Studierende müssen während des gesamten Prüfungszeitraumes immatrikuliert sein.
In der Immatrikulationsordnung ist die Erstattung von Abgaben und Entgelten geregelt. "Erfolgt die Exmatrikulation ... vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, sind die geleisteten Abgaben und Entgelte auf Antrag zu erstatten."
Die Exmatrikulation erfolgt erst an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Studienzentrale eingeht.
Das bedeutet für Sie:

  • Sie dürfen noch an den Klausuren Anfang Oktober bzw. April teilnehmen, auch wenn diese unter dem neuen Semester laufen.
  • Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben und sich dann sofort exmatrikulieren, tragen Sie das Risiko für den Fall des Nichtbestehens selbst.

    Berücksichtigen Sie bitte bei der Festlegung des Startzeitpunktes, dass laut PO die Themensteller für Bachelorarbeiten 8 Wochen und für Masterarbeiten 12 Wochen Korrekturfrist haben.
    Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER