Göttingen International
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Kontakt:
Stabsstelle Göttingen International
Karen Denecke
von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen
Tel. +49 (0)551/ 39-13586
Fax +49 (0)551/ 39-18 13586
karen.denecke@zvw.uni-goettingen.
de






Outgoing Staff (non-academic)




LLP-Erasmus Personalmobilität 2011/12

Informationen

Im Rahmen des Programms bietet die Stabsstelle Göttingen International nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen die Möglichkeit an, sich für eine Personalmobilität an einer der am ERASMUS-Programm teilnehmenden europäischen Partneruniversität der Universität Göttingen zu bewerben. Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Mobilität ist das Vorliegen eines bilateral agreement zwischen den beiden Universitäten sowie eine gültige Erasmus Charta (EUC).
Die Trainingsaufenhalte dauern mindestes 5 Arbeitstage, in Ausnahmefällen auch nur 3 Tage und längstens sechs Wochen.

Wer kann sich bewerben?

Die Personalmobilität richtet sich an MitarbeiterInnen der Universität Göttingen, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich und mindestens seit einem halben Jahr im Rahmen einer halben oder vollen Stelle an der Universität tätig sind. MitarbeiterInnen, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich an einer Personalmobilität teilnahmen, dürfen sich erneut bewerben.

Wünschenswert
Die grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Gegenbesuch zu empfangen, sollte vorhanden sein.

Aktuell

Ausschreibung 2011/12

Bewerbungsfrist: 31.01.2012

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben, max. 1 1/2 Seiten

  • Erwartungen an den Aufenthalt und mögliche Auswirkungen auf den eigenen Arbeitsbereich

  • Nennung von mindestens einem und maximal drei Zielländer (nur am LLP-Erasmus teilnehmende Länder)

  • ungefährer Mobilitätszeitraum

  • kurzer Lebenslauf (ausschließliche Nennung der Arbeitsstationen an der Universität)



Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Einverständnis des/der Vorgesetzte/n

  • Beschäftigungsverhältnis (Teil- oder Vollzeit) besteht seit mindestens einem halben Jahr

  • Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit

  • Englische Sprachkenntnisse (Ausnahme: Aufenthalte an Partneruniversitäten in Österreich)

  • Annahmeerklärung

  • Erstellung eines Arbeitsprogramms

  • Erstellung eines Berichts nach Abschluss der Mobilität



Auswahlkriterien

  • Motivation und ggfs. Sprachkenntnisse

  • Einsatzbereich und Wahl der Partnerhochschule

  • Interkulturelle Kompetenz



Förderung

Das Programm bietet folgende Leistungen:

1. Erstattung der realen Reisekosten (Bahn, Flug, öffentliche Verkehrsmittel)

2. Zuschuß zu den Aufenthaltskosten unter Berücksichtigung des für die Hochschule geltenden Reisekostengesetzes maximal aber bis zu dem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

3. Voraussetzung für die Abrechnung ist die Vorlage aller erforderlichen Formulare bzw. Dokumente in vollständiger und unterzeichneter Form sowie die Einreichung aller Originalbelege und -rechnungen. Bitte lesen Sie sich frühzeitig vor Mobilitätsbeginn den Leitfaden durch und wenden Sie sich bei Fragen gleich an uns.