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Universität Göttingen





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Anleitung

Einführung Teilzeitstudium


Projektverantwortliche: Andre Dorenbusch (SLL12), Elena Golofast (SLL11)

Projektbeteiligte: SLL, 2, CO, 81, DV24, SLL3, 221, 223, Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät


Projektziel:
Der Landesgesetzgeber hat mit der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) im Jahre 2006 den Hochschulen das Ermessen eingeräumt, in geeigneten Studiengängen ein Studium in Teilzeit zu ermöglichen. Dies dient insbesondere der besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Erziehung, Pflege, Krankheit oder Behinderung mit dem Studium.

Die Georg-August-Universität strebt an, zum Wintersemester 2009/10 von der gesetzlichen Möglichkeit pilotweise Gebrauch zu machen und in zumindest einer ihrer Fakultäten Studium in Teilzeit zu ermöglichen; mittelfristig soll das Angebot ausgedehnt werden.


Derzeitiger Stand:
Die Sozialwissenschaftliche Fakultät hat sich bereit erklärt, ab Wintersemester 2009/10 mit den Bachelor-Studiengängen „Ethnologie“ und „Soziologie“ sowie den Master-Studiengängen „Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Forschung und Entwicklung im Bildungswesen“, „Ethnologie“, „Politikwissenschaft“, „Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention und Rehabilitaiton“ sowie „Soziologie“ als Pilotfakultät zur Einführung eines Teilzeitstudiums zu fungieren.

Die Fakultät für Mathematik und Informatik sowie die Philosophischen Fakultät werden ggf. auch in einzelnen Studiengängen die Teilzeit-Möglichkeit einrichten.

Der Senat hat eine Erweiterung der Immatrikulationsordnung sowie eine „Ordnung über das Teilzeitstudium“ beschlossen, die bereits in Kraft getreten sind; damit sind die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für das Teilzeitstudium geschaffen.

Die Beantragung von Teilzeitstudium wird auf ganze Studienjahre beschränkt sein. Dabei dürfen innerhalb eines Jahres nicht mehr als 30 Anrechnungspunkte, innerhalb eines Semesters nicht mehr als 18 Anrechnungspunkte erworben werden. Studienbeiträge sowie Langzeitstudiengebühren halbieren sich für den Zeitraum des Teilzeitstudiums.

Zur Antragstellung besteht eine Beratungspflicht, so dass die interessierten Studierenden über die Auswirkungen auf Studienorganisation und soziale Aspekte ausreichend informiert sind. In Zusammenarbeit auch mit dem Studentenwerk wird den Beratungseinrichtungen hierzu Informationsmaterial bereitgestellt werden.

Die Abbildung von Teilzeitstudierenden in Studierenden- und Prüfungsverwaltungssystemen erfolgt zunächst händisch; Systemanpassungen werden von der Quantität der Nutzung durch Studierende abhängig gemacht.


Weitere Maßnahmen

  • Information/Schulung der betroffenen Beratungseinrichtungen (April/Mai 2009)

  • Studienbeginn für erste Teilzeit-Studierende: WS 2009/10