Abschlussstipendium

Antragsfristen 15.1. und 15.06.

Die Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG) vergibt 2023 nach Wegfall der Förderung durch den DAAD ein Abschlussstipendium an Promovierende der Gesellschaftswissenschaften, die zur Promotion aus dem Ausland an die Universität Göttingen gekommen sind und eine Finanzierung zum Abschluss ihrer Promotion benötigen.

Die Förderdauer beträgt 3-6 Monate als Abschluss der Promotion mit einer Förderhöhe von 1.200 Euro (plus 400 Euro bei 1 Kind, bzw. 1 pflegebedürftigen Person, plus ggf. 100 Euro pro weiterem Kind, abzüglich Elterngeld) pro Monat. Die Stipendien werden auf Basis der "Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der Georg-August-Universität" vergeben.

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Vergabe von Förderungen durch die GGG.

Eine Abschlussförderung ist entweder bis zur Einreichung der Dissertation bei der Fakultät oder bis zur Disputation möglich. Eine Förderung bis zur Disputation ist nur machbar, wenn die Gutachten binnen 2 Monaten nach der Abgabe vorliegen bzw. die Disputation zeitlich realistisch innerhalb des Förderzeitraums erfolgt.

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  • Zulassung als Doktorand/in in einer GGG-Fakultät
  • ausländischer Bildungsabschluss und ausländische Staatsbürgerschaft
  • Mitgliedschaft in der GGG
  • Die Dissertation muss zum Zeitpunkt der Förderung weit fortgeschritten sein und mit Ende der Förderung realistisch abschließbar sein (Einreichung oder Disputation).
  • Promovierende aus Promotionsprogrammen, die eigene Abschlussförderungen vorsehen, können sich nur bewerben, wenn eine Förderung im Programm nicht möglich ist (Begründung bitte beifügen).
  • Die förderungsfähige Phase endet mit dem Einreichen der Doktorarbeit beim Dekanat bzw. mit der Disputation.


Bitte fügen Sie diesem Antrag bei:

  • Antragsbogen für dieses Stipendium als word-Datei oder pdf
  • Fragebogen der GGG zur Aktualisierung Ihrer Daten
  • tabellarischer Lebenslauf und bisherige Abschlusszeugnisse in Kopie
  • Begründung für das erforderliche Abschluss-Stipendium (insgesamt höchstens 8 Seiten), die folgende Punkte enthalten soll:
    o Beginn des Promotionsprojekts und bisherige Finanzierung
    o genaue Darstellung, wie weit die Promotion fortgeschritten ist, welche Teile abgeschlossen sind, welche Schritte geplant sind und wann genau diese realistisch im Jahr 2018 abgeschlossen werden können
    o aktuelles Inhaltsverzeichnis der Dissertation, aus dem der Arbeitsstand und die nächsten Schritte ersichtlich sind
    o Arbeits- und Zeitplan für die beantragte Förderperiode (ggf. inkl. angestrebtem Disputationstermin)
    o wenn vorhanden Darstellung zusätzlicher Gründe für eine Förderung (z.B. Zeitdruck aufgrund des Aufenthaltsstatus´, Bedarf an Assistenz, Kinderbetreuungsaufgaben)
    o ggf. Darstellung weiterer wissenschaftlicher Gründe, die für die Förderung sprechen (z.B. Cotutelle, bisherige Auszeichnungen).
  • Stellungnahme der Promotionsbetreuerin / des Promotionsbetreuers mit Kontaktdaten. Diese Stellungnahme soll Auskunft darüber geben, warum die Förderung sinnvoll und notwendig ist. Zudem soll eingeschätzt werden, ob und bis wann der Abschluss des Promotionsprojektes realistisch zu erwarten ist.
  • bei einem Förderantrag bis zur Disputation: Erklärung aller Promotionsgutachter*innen mit genauen Zeitangaben, dass sie die Promotion binnen 2 Monaten nach Abgabe bzw. so zeitnah erstellen werden, dass die Disputation zeitlich realistisch innerhalb des Förderzeitraums erfolgt.
  • Erklärung über Ihre finanzielle Situation und die ihrer engeren Familie: Welches Einkommen haben Sie in welcher Höhe aus welcher Quelle? Welche Kosten werden ggf. von anderen Institutionen übernommen?
  • Bestätigung, dass Sie Promovend/in an der Universität Göttingen ist.


Einen Antrag stellen kann jedes promovierende Mitglied der GGG als Brief oder pdf an: Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG), Historische Sternwarte, Geismar Landstr. 11, 37083 Göttingen, ggg@uni-goettingen.de