Allgemeines Völkerrecht - Prof. Dr. Andreas Paulus

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Der Lehrstuhl für allgemeines Völkerrecht wünscht ein gutes und friedliches Neues Jahr!


Prof. Paulus zum Mitglied der norwegischen Akademie der Wissenschaften gewählt
Die norwegische Akademie der Wissenschaften (Det Norske Videnskaps-Akademi) hat den Göttinger Völker- und Verfassungsrechtler sowie ehemaligen Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus zu ihrem neuen auswärtigen Mitglied gewählt. Neben ihm wurden 13 norwegische und 7 auswärtige Mitglieder aus Natur- sowie Human- und Sozialwissenschaft neu bestimmt, darunter in die Sektion Rechtswissenschaft der Bergener Europa- und Völkerrechtler Eirik Holmøyvik und die Osloer Kriminologin May-Len Skilbrei. Die Akademie besteht seit 1857 und dient der Förderung von Forschung und Wissenschaft in Norwegen.


Jahrestagung des Göttinger Vereins zur Förderung des internationalen Rechts e.V.

Vorstand und Direktoren - Kopie












Am Samstag den 3. Februar 2024 fand die wissenschaftliche Jahrestagung des Göttinger Vereins zur Förderung des internationalen Rechts e.V. statt.
Prof. Dr. Andreas Paulus, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, trug zur Völkerrechtsfreundlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor. Prof. Dr. Frank Schorkopf, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, sprach zur Verfassungsgeschichte in der Europarechtswissenschaft. Prof. Dr. Peter-Tobias-Stoll, Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht, zeigte neue Entwicklungen bei Wirtschaftssanktionen auf.
Der Göttinger Verein zur Förderung des internationalen Rechts e.V. unterstützt die Erforschung und Lehre des Völkerrechts und der Rechtsvergleichung, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Institut für Völkerrecht und Europarecht. Seine Förderung kommt zum Beispiel dem Jessup International Law Moot Court , dem Goettingen Journal of International Law und Studienreisen zugute.


Prof. Paulus bei FAZ Einspruch zum IGH-Verfahren gegen Israel
Prof. Paulus war zu Gast beim FAZ Einspruch Podcast, in Folge 285. Dort hat er das Verfahren am Internationalen Gerichtshof in Den Haag in dem Südafrika Israel einen Völkermord an den Palästinenser im Gazastreifen vorwirft erklärt. Er wies unter anderem auf die Probleme hin, die sich aus der begrenzten Jurisdiktion des Gerichtshofes ergäben. Die komplexe Lage im Nahen Osten sei durch das "Nadelöhr" der Völkermordkonvention nur unzureichend abzubilden.
Die Folgenwebsite finden Sie hier. Das Gespräch mit Prof. Paulus beginnt ab Minute 58.

Seminarankündigung Sommersemester 2024
Im Sommersemester 2024 veranstaltet Prof. Dr. Paulus ein Blockseminar zum Thema: "Zukunftsfähigkeit der liberalen Demokratie". Nähere Informationen finden Sie hier.

Interview: "Die Perspektive des Völkerrechts zum bewaffneten Konflikt in Israel und dem Gaza-Streifen" von Prof. Dr. Paulus und Stephan Detjen für die deutsche Sektion der internationalen Juristenkommission e.V.

Beschluss der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht bezüglich der bewaffneten Auseinandersetzung von Israel und Hamas
Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17.11. 2023 beschlossen:
„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:
1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“.


Der Lehrstuhl Allgemeines Völkerrecht trauert um Dietrich Rauschning.

Rauschning Am 17.09. ist nach schwerer Krankheit unser hochverehrter und -geschätzter Kollege, Lehrer und Mentor Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Rauschning im hohen Alter von 92 Jahren im Kreis der Familie verstorben. Dietrich Rauschning hat das Institut für Völkerrecht und Europarecht in über fünfzig Jahren geprägt wie kaum ein anderer. Eine Liste seinere Publikationen finden Sie hier. Als richterliches Mitglied der Human Rights Chamber for Bosnia and Herzegovina von 1996 bis 2004 trug er zur Verwirklichung der Menschenrechte bei. Viele von uns haben durch ihn Zugang zur Erforschung und Weiterentwicklung des Völkerrechts gefunden. Sein Erfahrungsschatz wie auch seine großzügige Unterstützung mit Rat und vor allem Tat wird uns sehr fehlen. Seine Liebenswürdigkeit und vor allem seine mitreißende Art werden ebenso ein Erinnerung bleiben wie sein unermüdlicher Einsatz für seine Heimatstadt Königsberg und die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Universitäten Göttingen und Kaliningrad, über all die Grenzen hinweg, die uns dieser Tage so furchtbar in Erinnerung gerufen sind.

Seiner Familie, insbesondere seiner Frau Inge, gilt unser ganzes Mitgefühl. Sein Eintreten für Freiheit und Demokratie sowie für Frieden durch Recht bleiben uns Auftrag und Verpflichtung.

In tiefer Trauer
Andreas Paulus, auch im Namen der Kollegen Frank Schorkopf und Peter-Tobias Stoll


Neue Auflage von Band I des Handbuchs des Staatsrecht mit Beitrag von Prof. Paulus erschienen.
Handbuch Band 1 1 Im September ist eine neue Auflage des 1. Bandes des Handbuchs des Staatsrechts erschienen. Band I beschäftigt sich mit Grundlagen, Wandel und Herausforderungen des Staatsrechts. Enthalten ist ein auch ein umfangreicher Beitrag von Prof. Paulus zu Souveränität.





Open-Access Artikel "Reflections on Constitutional Adjudication in a Democracy" zur Legitimität von Verfassungsgerichtsbarkeit erschienen.
Im Israel Law Review wurde ein Artikel von Prof. Paulus zur Legitimität von Verfassungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Artikel ist frei zugänglich.


Prof. Dr. Andreas Paulus zum stellvertretenden Mitglied der Venedig-Kommision berufen.

logo_venice Die Bundesregierung hat den Göttinger Juraprofessor und ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas Paulus mit Wirkung vom 23. April 2023 für vier Jahre als stellvertretendes deutsches Mitglied in die nach ihrem Tagungsorts als Venedig-Kommission bekannte 'Europäische Kommission für Demokratie und Recht' berufen. Diese Kommission des aus 47 Mitgliedstaaten bestehenden Straßburger Europarats und weiteren demokratischen Staaten aus aller Welt arbeitet Empfehlungen zu grundlegenden Verfassungsfragen und den Ablauf demokratischer Wahlen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten aus. Die Venedig-Kommission setzt sich nach Ihrer Satzung aus ‚unabhängigen Sachverständigen‘ zusammen, ‚die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft internationales Ansehen erworben haben‘. Sie lässt sich laut ihrer Webpage‚ bei ihrer Arbeit von den drei Grundprinzipien des europäischen Verfassungsrechtserbes leiten, die auch die Grundlage der Tätigkeit des Europarates sind, nämlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit‘.


Göttinger Team gewinnt Schriftsatz-Kategorie bei Weltmeisterschaften.
Nachdem das Göttinger Team bei der diesjährigen Austragung des Philip C. Jessup International Law Moot Courts im Rahmen der deutschen Qualifikationsrunde die Preise für „Besten Beklagtenschriftsatz“ und „Beste Schriftsätze gesamt“ gewinnen konnte, wurden die Schriftsätze bei den internationalen Ausscheidungsrunden in Washington D.C. erneut bewertet. Im Rahmen der schriftlichen Wertung wird hierbei besonders auf eine stichhaltige juristische Analyse der wesentlichen Probleme des Falls, ihre sinnvolle Darstellung und den Schreibstil abgestellt. In englischer Sprache forschte das Team über einen Zeitraum von fünf Monaten zu den Voraussetzungen eines Angriffskrieges, der Reichweite des staatlichen Selbstverteidigungsrechts, dem Beschuss ziviler Infrastruktur im bewaffneten Konflikt, dem Umgang mit Kriegsgefangenen, Sanktionen durch Drittstaaten und dem Umweltvölkerrecht. Das Göttinger Team bestehend aus Sarah-Jane Messerschmidt, Zia Wendt und Maximilian Mitter als Teilnehmer sowie Yoke Schürmer, Julius Nippert und Nils Schlüter als Coaches wurde nach den Erfolgen in Deutschland auch international geehrt und gewann den Weltmeistertitel in der Kategorie „Beste Schriftsätze National und International gesamt“. In der mehr als 60-jährigen Geschichte des „Jessup Moot Courts“ wurde eine vergleichbare Platzierung deutscher Teams nur 1984, 1999 und 2013 erreicht.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel des Göttinger Tageblatts, hier.

Team Berlin
















(Mit dem Göttinger Team freut sich Prof. Dr. Andreas Paulus, Direktor des Instituts für Völkerrecht und Europarecht, über das erfolgreiche Abschneiden.)


Podcast Law to GÖ: Prof. Dr. Andreas Paulus über seine Zeit am BVerfG ELSA Law to GÖ
Im Law to GÖ Podcast von ELSA Göttingen hat Prof. Dr. Andreas Paulus über seine Zeit am Bundesverfassungsgericht berichtet. Den Podcast finden Sie hier.







»Putin missbraucht das Völkerrecht« — Interview mit Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D. Paulus SPIEGEL
Im SPIEGEL (35/2022) ist ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D. erschienen. Darin geht er auf die Lage des Völkerrechts, den Umgang mit Rechtsbrüchen und die Rolle des Rechts im Krieg in der Ukraine ein. Das Interview ist auch online bei SPIEGEL+ abrufbar.










Die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit in herausfordernden Zeiten — Rede von Andreas Paulus zur Verabschiedung als Richter des Bundesverfassungsgerichts
Anlässlich des Festakts zum Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht am 22. Juli hat Prof. Dr. Andreas Paulus eine Dankesansprache gehalten. Die Rede ist nun in annotierter und leicht gekürzter Form in der EuGRZ (2022/Seite 357 ff.) erschienen.


Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Paulus scheidet aus dem Amt Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist hier abrufbar. Die Rede des Bundespräsidenten im Rahmen der Verabschiedung im Schloss Bellevue findet sich hier. Den Gratulationstext der Juristischen Fakultät finden Sie hier.
BVerfG Richterwechsel












Vorläufige Maßnahmen des Internationalen Gerichtshof im Fall Allegations of Genocide (Ukraine v. Russian Federation) mit Anordnung einer sofortigen Suspendierung der Kampfhandlungen
Abrufbar hier

ICJGeorgNolte

Darin "Declaration of Judge Nolte" von Richter Prof. Dr. Georg Nolte, früherer Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, inbes. Völkerrecht
Abrufbar hier


Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) / Statement of the German Society of International Law

Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) haben die folgende Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine veröffentlicht.
Dieser Stellungnahme hat sich das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenvereinigung angeschlossen.

Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht erklären:

Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta). Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht. Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven. Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.

Statement of the Board and the Council of the German Society of International Law:

The Charter of the United Nations obliges all Member States to refrain in their international relations from the use of force against the territorial integrity or political independence of another state (Art. 2(4) of UN-Charter). The armed attack by the Russian Federation against Ukraine violates this fundamental principle of international law upon which the current international order is based. The German Society of International Law promotes research, teaching, and drafting in the field of public international law. We insist that the language of public international law is being deliberately misused by Russia in order to advance legal allegations which are juridically untenable. We call upon all states and international actors to expose these sham arguments. Russia has a duty to refrain from any further use of military force, to withdraw its forces from the territory of Ukraine and to seek a peaceful settlement of this dispute together with Ukraine. All states are obligated to cooperate to bring to an end through lawful means this serious breach of the prohibition against the use of force, which is a peremptory norm of general international law.

24. Februar 2022 / 24 February 2022

Prof. Dr. Dr. h.c. Anne Peters
Vorsitzende der DGIR / Chairwoman of the DGIR



Veröffentlichungen Prof. Paulus

staatsrecht 3 examinatorium

Prof. Dr. Andreas Paulus,
Staatsrecht III, Beck'sches Examinatorium
C.H. Beck, München, 2. Auflage 2021.

Oxford Handbook

Prof. Dr. Andreas Paulus, Jan-Henrik Hinselmann,
Paulus/Hinselmann, International Integration and Its Counter-Limits: A German Constitutional Perspective, in:
The Oxford Handbook of Comparative Foreign Relations Law
hrsg. von Curtis A. Bradley, New York: Oxford University Press, 2019.

GoJIL 2018 1

Prof. Dr. Andreas Paulus, Johann Ruben Leiss,
Constitutionalism and the Mechanics of Global Law Transfers
Goettingen Journal of International Law 9 (2018) 1, Special Ed. Holterhus, Seite 35 - 69.

GG Kommentar

Prof. Dr. Andreas Paulus,
Paulus/Starck, Artikel 5, in:
v.Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz
hrsg. von Peter-M. Huber und Andreas Voßkuhle, München: C. H. Beck, 7. Aufl. 2018.

Simma

The Charter of the United Nations: A Commentary, Third Edition, edited by Bruno Simma, Daniel-Erasmus Khan, Georg Nolte and Andreas Paulus, Oxford University Press 2012.


Aktuelle Veröffentlichungen


















kremser festschrift website

Dr. Holger Kremser,
Volksabstimmungen und Grundgesetz, in: Völkerrecht – Europarecht – Deutsches Recht, Festschrift für Professor Gilbert Gornig Band II
Wien: Facultas (Nomos), 2023.

Bayani bild

Sarah Bayani,
International Legal Responsibility of International Organizations in the ILC Draft Articles and Beyond
Göttingen: Göttingen University Press, 2022.

noll zaörv

Max Noll,
Limits to the Jurisdiction of States in Private Law Matters under International Law, ZaöRV 82 (2022), 333-355 (Open Access).

Ukraine zwischen Russland und EU

Dr. Holger Kremser,
Die Annexion der Krim durch Russland. Eine völkerrechtliche Würdigung, in: Die Ukraine zwischen Russland und der Europäischen Union, Abhandlungen des Göttinger Arbeitskreises (GAK), Band 15,
hrsg. von Gilbert H. Gornig und Alfred Eisfeld, Berlin: Duncker & Humbolt, 2021.

il dritto

Prof. Dr. Andreas Paulus,
Relevance and Primacy of EU Law in the German Legal Order: Legal Theories and Constitutional Jurisprudence, in: Palmisano, Il Diritto Internazionale ed Europeo nei Giudizi Interni
hrsg. von Giuseppe Palmisano, Naples: Editoriale Scientifica, 2020.

cynical int law

Prof. Dr. Andreas Paulus,
From Judicialisation to Politicisation? A Response to Daniel Quiroga-Villamarín by an Academic Turned Practitioner, in: Cynical International Law?
hrsg. von Björnstjern Baade, Linus Mührel, Alicia Köppen, Raphael Schäfer, Dana Burchardt, Lena Riemer, Prisca Feihle, Berlin: Springer, 2021.

Max Schulze

Max Schulze,
Der Deutsche Bundestag ist noch rechtzeitig aufgewacht, Aus den Erfahrungen der französischen Verfassungsorgane mit Krisensituation können wir auch für den Umgang mit COVID-19 in Deutschland lernen., in: Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht.

stranck diss

Oliver Strank,
Common Concern of Humankind im Völkerrecht
,
Berlin: Springer 2020

Bührer

Torben Bührer,
Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention,
Berlin: Duncker & Humbolt 2020.