Anerkennung von Inlandsleistungen (Leistungen anderer deutscher Hochschule)


AnerkennungInlandsleistungenMitte

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Ablauf der Antragstellung

Welche Module können grundsätzlich beantragt werden?

Module der Universität Göttingen: Module, die Sie innerhalb eines Studiengangs an der Universität Göttingen absolviert haben, können gemäß der Modulnummer angerechnet werden, wenn das Modul ebenso im „neuen“ Studiengang wählbar ist. Nicht bestandene Module werden in diesem Fall als Fehlversuche übernommen. Bei einem Wechsel der Fakultät und Modulen anderer Fakultäten kontaktieren Sie bitte die Studienberatung.

Module anderer inländischer Universitäten: Alle absolvierten Module, die eine Relevanz in Ihrem neuen Studiengang haben oder einem hier existierenden Modul ähnlich sind, können im Rahmen eines Anrechnungsantrages geprüft werden.

In der Regel können sich Bachelorstudierende nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen und Masterstudierende nur Masterleistungen.

Sind die Module bereits anerkannt?

Bitte überprüfen Sie im FlexStat, ob das Modul bereits anerkannt ist. Ist dies der Fall, muss kein Anerkennungsantrag gestellt werden.

Anerkennungen => Anerkannte Leistungen (nach ausländischer Universität) => Land wählen => Universität wählen => Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät wählen

Wenn das von Ihnen gewünschte Modul bereits in Ihrem Studiengang gemäß Ihrer Prüfungsordnung und vor nicht mehr als 5 Jahren anerkannt wurde, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort wird unter Vorlage Ihres Leistungsnachweises die Anrechnung direkt durchgeführt.

Wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung von Inlandsleistungen?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennungen von Inlandsleistungen vollständig aus (siehe Download). Achten Sie darauf, alle Angaben zu machen, insbesondere den Modulnamen und ggf. die Modulnummer.
Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Dokumente bei und erstellen dann EINE PDF-Datei je Antrag inklusive den Anlagen:

  • Modulbeschreibung (Syllabus): Beschreibung des Inhalts der Veranstaltung, ggf. Literaturliste, Kursniveau (Bachelor, Master, etc.) und Arbeitsumfang (Credits/ECTS) müssen ersichtlich sein


Des Weiteren senden Sie uns bitte als separate Datei:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch von der bisherigen Hochschule (wird nicht benötigt, wenn das vorherige Studium bereits abgeschlossen wurde)
  • Aktueller und offizieller Leistungsnachweis


Bitte beachten Sie, dass die Modulbeschreibung auf Deutsch oder Englisch vorliegen muss.

Wo muss ich den Antrag auf Anerkennung von Inlandsleistungen abgeben?

Bitte schicken Sie uns die Anträge und Modulbeschreibungen als eine PDF-Datei pro Antrag per E-Mail zu. Zusätzlich zu den Anträgen benötigen wir weiterhin Ihren Leistungsnachweis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung (s.o.). Diese werden ggf. im Original nachgefordert.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingegangene Unterlagen - pro Antrag EINE PDF-Datei inkl. Modulbeschreibung - bearbeitet werden!

Wie verläuft die Antragsprüfung?

Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung prüft Ihren Antrag und leitet ihn zur inhaltlichen Begutachtung an die FachprüferInnen weiter.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Inlandsleistungen mindestens acht Wochen dauern kann.

Wie erhalte ich das Ergebnis der Antragsprüfung?

Fall 1: Ihr Antrag wird bewilligt
Sie werden vom Prüfungsamt per E-Mail darüber informiert, dass Ihre Anerkennung im FlexNow eingetragen worden ist. Ihre Ansprechpartnerinnen im Prüfungsamt sind Frau Scheede und Frau Fedry (Link zur Teamseite Prüfungsamt).

Fall 2: Ihr Antrag wird abgelehnt
Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung teilt Ihnen Ihren negativen Bescheid mit. Wir stehen Ihnen in allen weiteren Fragen jederzeit gerne beratend zur Seite.