AT-, NT-, KG- und ST-Prüfungen im Hauptstudium


Prüfungs- und Studienordnung ab WS 2022/23

Drei von den Aufbaumodulen in AT, NT, KG und ST (Mag.Theol.203a/b, 204a/b, 205a/b und 206a/b) sind mit Hauptseminararbeiten abzuschließen (Modulvariante a; jeweils 12 C). Dabei muss bei der Meldung zur Magisterabschlussprüfung nachgewiesen werden, dass in jedem der Fächer AT, NT, KG und ST mindestens eine Hausarbeit, d. h. Proseminararbeit (Vier-Wochen-Arbeit) bzw. Hauptseminararbeit, erfolgreich absolviert wurde.
In dem Fach, in dem keine Hauptseminararbeit geschrieben wird, ist ein Portfolio (im Umfang von max. 20 Seiten) anzufertigen, das die im Rahmen des entsprechenden Aufbaumoduls belegten Lehrveranstaltungen dokumentiert (Modulvariante b; 7 C). Auch das Portfolio wird benotet.

Prüfungs- und Studienordnung ab WS 2016/17

Drei von den Aufbaumodulen in AT, NT, KG und ST (Mag.Theol.203a/b, 204a/b, 205a/b und 206a/b) sind mit Hauptseminararbeiten abzuschließen (Modulversion a; jeweils 12 C).
In dem Fach, in dem keine Hauptseminararbeit geschrieben wird, ist ein Portfolio (im Umfang von max. 20 Seiten) anzufertigen, das die im Rahmen des entsprechenden Aufbaumoduls belegten Veranstaltungen dokumentiert (Modulversion b; 7 C). Auch das Portfolio wird benotet.

Prüfungs- und Studienordnung bis SoSe 2016

Das Modul Mag.Theol.203 ist mit einer Hauptseminararbeit in AT oder NT abzuschließen, das Modul Mag.Theol.205 mit einer Hauptseminararbeit in KG oder ST. Eine dritte Hauptseminararbeit ist im Modul Mag.Theol.212 anzufertigen, und zwar in einem der beiden Fächer, in denen in Mag.Theol.203 und 205 keine Hauptseminararbeit geschrieben wurde bzw. wird.