Pflichtstudienberatung in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen (BA/MA)

Die einzelnen Prüfungsordnungen der Studiengänge an der Sowi-Fakultät regeln, dass eine Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Nach zweimaligem Nichtbestehen ist demnach keine Anmeldung zum dritten und letzten Versuch möglich, sondern zunächst eine Pflichtstudienberatung in Anspruch zu nehmen.

Wen betrifft das?
Es betrifft alle Studierenden aller Bachelor- und Master Studiengänge der Sowi-Fakultät, die ein Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodul bereits zum zweiten Mal nicht bestanden haben.

Wer führt die Beratung durch?
Die erforderliche Beratung führt die/der Modulverantwortliche bzw. -prüfende durch, bei der/dem der vorangegangene Versuch stattgefunden hat bzw. der dritte Versuch stattfinden soll.
Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch, unbedingt jedoch rechtzeitig vor dem dritten Versuch, durchzuführen!
Sofern möglich, kann die/der Modulverantwortliche die Beratung auch digital über BigBlueButton, Zoom o. Ä. durchführen.

Worüber wird beraten?
Es erfolgt eine Beratung über die letzte erbrachte Prüfungsleistung (z.B. inhaltliche Fehler, Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis, etc.).

Was müssen Sie als Studierende/r unternehmen?
Bitte füllen Sie das Formular zur Pflichtstudienberatung digital am Rechner aus.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der/dem Modulverantwortlichen/Prüfenden und senden es ihr/ihm per E-Mail für eine digitale Unterschrift zu.
Das digital ausgefüllte, von Ihnen sowie der/dem Modulverantwortlichen/Prüfenden unterschriebene Formular senden Sie dann unmittelbar im Anschluss an die Beratung per E-Mail an die/den jeweils zuständige/n Sachbearbeiter/in hier im Prüfungsamt, damit die Prüfungsanmeldung durchgeführt werden kann.