Bewerbung Masterstudiengang Pferdewissenschaften


  • Voraussetzungen
  • Bewerbungszeitraum
  • Bewerbung
  • Checkliste Bewerbungsunterlagen
  • Zulassungsverfahren



  • Voraussetzungen

    Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Pferdewissenschaften geregelt.

    Voraussetzung für den Zugang zu den Pferdewissenschaften ist:

  • ein mindestens sechssemestriges Studium mit berufsqualifizierendem Abschluss und mindestens 180 Anrechnungspunkten (ECTS) an einer deutschen Hochschule
  • Empfohlene Fachrichtungen sind z.B. Agrarwissenschaften, Biologie und Betriebswirtschaftslehre.
    Aber auch Bachelorabschlüsse in weiteren sinnvoll ergänzenden Fachgebieten sind denkbar, jedoch müssen in diesem Fall einige Voraussetzungen erfüllt sein - die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

  • Wenn das Studium zum Bewerbungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist, dass wenigstens 150 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht worden sind. Der Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums oder eines gleichwertigen Studiums ist bis einen Monat nach Semesterbeginn zu erbringen.

  • Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums ist der Nachweis wenigstens der folgenden Leistungen: Leistungen in den Agrarwissenschaften, Pflanzenwissenschaften, Tierwissenschaften, Ressourcenmanagement, Naturwissenschaften oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Umfang von wenigstens 60 ECTS-Anrechnungspunkten.

  • Abschlussprüfungen, die im Ausland bestanden worden sind, bedürfen der Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Zulassungskommission.

  • Weiterhin sind gute Deutschkenntnisse erforderlich.



  • Bewerbungszeitraum

    Die Bewerbungsfrist läuft immer zum Wintersemester vom 1. Mai bis zum 15. Juli.



    Bewerbung

    Liebe Bewerber_innen,

    achten sie darauf, dass im Transkript oder dem B.Sc. Zeugnis die Gesamtnote, die bislang erreichte Anzahl Credits und die eventuell bereits erreichte B.Sc.-Arbeitsnote zu erkennen sind.


    Das Aktualisieren von Dokumenten im Uploadportal ist nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Juli) möglich, sollten sie nach der Bewerbungsfrist Dokumente ohne unsere Aufforderung aktualisieren, führt dies zum Ausschluss ihrer Bewerbung.


    Die Bewerbung umfasst zwei Schritte:

    1. Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal
    Zunächst müssen sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und erhalten eine E-Mail mit einer Registrierungsnummer und einem Passwort.
    Damit Sie im weiteren Bewerbungsverfahren eindeutig zugeordnet werden können, geben Sie bitte bei jeder Korrespondenz mit dem Bewerbungsbüro ihre Registrierungsnummer an.
    Loggen sie sich mit der erhaltenen Registrierungsnummer und dem Passwort im Masterbewerbungsportal ein, füllen Sie es anhand der Hinweise im Portal vollständig aus und senden Sie die Daten im Portal ab.
    Wenn Sie die Daten abgeschickt haben erhalten Sie eine Bestätigungsmail, die einen vorausgefüllten Zulassungsantrag inklusive einer Erklärung zu einem vorherigen Masterstudium enthält.

    Hier geht es zum Online-Bewerbungsportal

    2. Upload der Bewerbungsunterlagen über das Uploadportal
    In der Bestätigungsmail nach erforlgreicher Dateneingabe und -übermittlung finden sie einen Link zu unserem Uploadportal, unter dem sie anhand der dort vorhandenen Hinweise alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hochladen können. Beachten Sie bitte, dass die Dokumente im Uploadportal jeweils der richtigen Bezeichnung zugewiesen werden müssen!

    Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Dokumente in elektronischer Form:
  • Abschlusszeugnis (sofern es bereits vorhanden ist, andernfalls genügt eine Leistungsübersicht oder eine Bescheinigung ihrer Universität über die bisherigen Prüfungsleistungen inklusive der Anrechnungspunkte, Durchschnittsnote und Note der B.Sc.-Arbeit); das Abiturzeugnis ist nicht erforderlich
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • kurzes Motivationsschreiben (max. 1000 Zeichen)
  • Erklärung zum Antrag auf Zulassung zum Studiengang Pferdewissenschaften
  • ggf. Deutsch-Sprachnachweis (für internationale Bewerber_innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist)
  • Wichtig: Für Bewerbungen aus China, Vietnam und der Mongolei werden ausschließlich APS-geprüfte (https://www.aps.org.cn/web/indexe.jsp) akademische Transcripts und Abschlussurkunden akzeptiert

  • Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht hochgeladen werden, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bitte sehen sie von Rückfragen zum Status Ihrer Bewerbung ab. Über eine Einladung zu gegebenenfalls erforderlichen Auswahlgesprächen, eine Zulassung oder Ablehnung sowie zu allen weiteren Schritten werden Sie schnellstmöglich per E-Mail informiert.

    Viel Erfolg bei der Bewerbung!


    Immatrikulation nach Erhalt eines Zulassungsbescheids
    Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie bis zur dort genannten Frist die Annahme des Studienplatzes online über das Masterergänzungsportal erklären und sich anschließend immatrikulieren.
    Die Immatrikulation erfolgt ebenfalls über das Masterergänzungsportal. Bitte folgen Sie den dort beschriebenen Schritten und laden Sie bis zur Immatrikulationsfrist (30.09.) alle dort geforderten Unterlagen über das Uploadportal hoch.
    Sollten Sie bereits an der Universität Göttingen eingeschrieben sein, beantragen Sie bitte fristgemäß Ihre Umschreibung, indem Sie den Antrag auf Änderung des Studienverlaufs hochladen.
    Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist muss ebenfalls ein möglicherweise benötigter Sprachnachweis hochgeladen werden, da eine Immatrikulation sonst nicht möglich ist.



    Bewerbungen, die nicht vollständig, form- und fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

    ***Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang!***



    Zulassungsverfahren

    Das Auswahl- und Zulassungsverfahren ist geregelt in der Zulassungsordnung.

    Das hochschuleigene Verfahren zur Feststellung der Zugangsberechtigung besteht aus mehreren Schritten:

    1) Auswahl von Bewerbern anhand der vollständig, form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen

    2) Feststellung der Fachlichen Einschlägigkeit

    3) Nachweis der Deutschkenntnisse

    4) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über (a) Bestenquote und (b) Kombinationsquote

    4a) Bestenquote: 50 % der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben. Die Auswahl erfolgt auf Grund einer Kombination der Bachelornote (oder der Note eines äquivalenten Bildungsnachweises) und dem Ergebnis der Abschlussarbeit des Vorstudiums.

    4b) Kombinationsquote: 50 % der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben. Die Auswahl erfolgt auf Grund der Bachelornote sowie dem Ergebnis der Abschlussarbeit (Bestenquote) und dem Ergebnis eines Auswahlgespräches mit der Bewerberin oder dem Bewerber. Im Rahmen des Auswahlgesprächs soll die Eignung der Bewerberin oder des Bewerber festgestellt werden (besondere fachliche Kenntnisse | besondere berufspraktische Kenntnisse oder studienrelevante außerhochschulische Leistungen | Studienmotivation).

    5) Die Zulassungskommission wird i.d.R. spätestens bis zum 10. September zu einer Entscheidung kommen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Universität einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Abgelehnte Bewerber werden entsprechend informiert.Die Zulassungsverfahren werden spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeschlossen.

    6) Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber ist bis zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums oder eines gleichwertigen Studiums auflösend bedingt. Der Nachweis ist bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters zu erbringen, für das die Einschreibung erfolgt.

    ***Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang!***