In publica commoda

Bildungsabschluss aus der Europäischen Union und Wirtschaftsraum

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (ausländische EU-Bürger) können unabhängig davon, in welchem Staat sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, an der Universität Göttingen studieren. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis zum Studium des gewählten Studienfachs/Studiengangs befähigt. Die Feststellung darüber trifft die Universität Göttingen.

Eine erste Einschätzung können Sie über die Datenbank über Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (anabin) selbst ermitteln.

Nachweis
Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses