Bisheriges Studienfach/bisheriger Studiengang: Fach mit rechtswissenschaftlichem Bezug z.B. Wirtschaftsrecht (BA/MA-Abschluss) - gewünschter Teilstudiengang: Rechtswissenschaften (2-Fächer-BA)

Für Studierende, die einen anderen Studiengang z. B. einen Bachelorstudiengang mit rechtlichem Anteil an einer Universität oder Fachhochschule studiert haben, ist eine Einstufung erforderlich. Diese ist mit dem Einstufungsformular der Fakultät zu beantragen.

Zusammen mit der Einstufung beantragen Sie bitte die Anerkennung von Prüfungsleistungen über das Anerkennungsformular . Die Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn jeweils zur entsprechenden Prüfungsleistung Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Art und der Umfang der Lehrveranstaltung sowie der Art und der Umfang der entsprechenden Prüfungsleistungen hervorgehen (in der Regel Modul- bzw. Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltung sowie Leistungsnachweise, aus dem die abgelegten Leistungen klar erkennbar hervorgehen). Bitte reichen Sie nur die relevanten Unterlagen (keinesfalls komplette Modulverzeichnisse oder -handbücher) ein! Senden Sie alle Unterlagen als Scan per E-Mail an studieren@jura.uni-goettingen.de

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der bisher erbrachten anrechenbaren Prüfungsleistungen.

Prüfungsleistungen sind anrechenbar, wenn sie in Art und Umfang zu den erforderlichen Prüfungsleistungen gem. Anlage II.36 der fachspezifischen Bestimmungen des Studienfaches Rechtswissenschaften im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelorstudienganges als Wahlpflichtmodule I und II äquivalent sind. Beachten Sie, dass für die Wahlpflichtblöcke I und II nur benotete Module nach deutschen Notensystemen angerechnet werden können.

Darüber hinaus können Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 36 Credits angerechnet werden, auch wenn keine äquivalente Prüfungsleistung vorliegt. In diesem Bereich können auch im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen angerechnet werden.