Abmelden von einer Prüfung

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung der ZESS können sich Studierende für Kurse selbstständig bis 48 Stunden vor Prüfungsbeginn von einer Prüfung abmelden.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich zu spät oder nicht von der Prüfung abmelden, wird die Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. Diese Regelung gilt auch für einen Zweit- oder Drittversuch sowie für Block- und Intensivkurse!
Wichtige Informationen:


  • Abmeldung nur über Onlineformular der ZESS möglich
  • Abmeldung kann nur berücksichtigt werden, sofern die Anwesenheitspflicht erfüllt ist
  • Eintrag in FlexNow erst mit Noteneingabe des Kurses
  • Regelung gilt für Kurse der / des:
    • ZESS
    • Hochschulsports
    • Bereich E-Learning
    • SNIC
    • Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität
    • Wiederholungs- / Nachholprüfungen


Formular zum Abmelden einer Prüfung:

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Name der Lehrkraft
Kurs
Kursnummer *
Datum Prüfung (schriftlich) *
Anwesenheitspflicht

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