Effiziente Praktische Studienzeit


Studierende der Rechtswissenschaften müssen ab dem 2. Fachsemester in den vorlesungsfreien Zeiten insgesamt 3 Pflichtpraktika nach § 4 Abs. 1 Ziff. 2 NJAG mit einer Dauer von je 4 Wochen absolviert haben (i.d.R. Gericht, Verwaltung, Rechtsberatung), um zum Staatsexamen zugelassen zu werden.

Die Juristische Fakultät bietet zwar eine gewisse organisatorische Unterstützung ansonsten aber wenig praktische Vorbereitung, so dass oftmals Studierende relativ unvorbereitet ihre Praktischen Studienzeiten antreten. Somit sind sowohl Praktika-Anbieter bzw. Geber als auch die Praktikanehmer schnell überfordert und frustriert, so dass der Verlauf leider häufig unbefriedigend und ineffizient für alle Beteiligten ist.

Im Rahmen des Projekts „Effiziente Praktische Studienzeit“ wird sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht eine Bestandsaufnahme für Göttingen, Niedersachsen sowie ein Vergleich mit der entsprechenden Gesetzgebung und Praxis in anderen Bundesländern erstellt.

Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse werden Informations-, Service- und Betreuungsangebote für Praktikanehmer und Praktikageber geschaffen und implementiert.

Es werden Workshops entwickelt und durchgeführt, die es zum Ziel haben, Studierende auf ihre Praktika vorzubereiten und unter anderem an das Thema Digitalisierung in der juristischen Arbeitswelt heranzuführen. Eine Anrechnung der Workshopteilnahme auf die Praktische Studienzeit wird angestrebt. Zudem werden Reformvorschläge entwickelt, kommuniziert und ergebnisentsprechend umgesetzt.