FAQ - DSH


Wenn Sie an der Universität Göttingen mit einem Abschluss studieren wollen, müssen Sie vor Aufnahme des Fachstudiums an der DSH teilnehmen. Sie müssen diese Prüfung bestehen, bevor Sie hier in Göttingen mit dem Fachstudium beginnen können.
Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Von der Prüfung freigestellt ist:

  • wer die Deutsche Sprachprüfung an einer anderen deutschen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit bei der HRK registrierter DSH erfolgreich abgelegt hat
  • wer TestDaF mit einem Ergebnis von mindestens viermal TestDaF-Niveaustufe 4 [TDN 4] bereits bestanden hat
  • wer das "Deutsche Sprachdiplom" (DSD II) hat
  • wer das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom" (GDS) hat
  • wer das "Telc C1 Hochschule" hat
  • oder wenn Sie im Rahmen eines speziellen Austauschprogramms nur ein oder zwei Semester an der Universität Göttingen studieren werden
  • Ausführliche Informationen dazu können Sie unter dem Link: PO DSH 2018, § 3 (1) finden. Eine Übersicht der Äquivalenzen zur DSH-Prüfung finden Sie hier.
Von der Prüfung kann freigestellt werden:

  • wer an der Universität Göttingen maximal zwei Semester studiert hat
  • wer ein Germanistikstudium oder einen deutschsprachigen Studiengang erfolgreich absolviert hat
  • Weitere Möglichkeiten für eine Kann-Befreiung entnehmen Sie bitte der PO DSH 2018, § 3 (1).
Wenn einer der oben genannten Fälle auf Sie zutrifft (weitere Befreiungsmöglichkeiten finden Sie hier), dann wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Zulassungsbescheids und Ihres Original-Sprachzeugnisses sowie zwei Kopien des Sprachzeugnisses persönlich an Frau Anna Mioduszewska-Klemke. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die so genannte "Befreiung", die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen.
Eine "Befreiung" von der DSH und eine Teilnahme an der DSH sind nicht erforderlich für TeilnehmerInnen des Studienkollegs nach bestandener Feststellungsprüfung, für internationale StudienbewerberInnen mit deutschem Abitur und Erasmus-/Partnerschafts-Studierende.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen:

Leseverstehen/Grammatik Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen. Es wird ein weitgehend authentischer, studienbezogener und wissenschaftsorientierter Text vorgelegt, der keine Fachkenntnisse voraussetzt. Bearbeitungszeit: 90 Min.

Hörverstehen Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes. Bearbeitungszeit: ca. 80 Min.

Schreiben Zur Textproduktion wird ein Aufgabenblatt mit Grafik, Tabelle, Schaubild oder Zitat zu einem Thema vorgegeben. Bearbeitungszeit: 70 Min.

Die Teilprüfungen sind mindestens zwei verschiedenen Themenbereichen zugeordnet.
Zulassung zur mündlichen Prüfung: Bestehen der schriftlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Phasen: der Vorbereitungsphase und der eigentlichen Prüfungsphase. Die Prüfungsphase besteht aus einem fünfminütigen Kurzvortrag und einem fünfzehnminütigen Gespräch. Zur Vorbereitung des Kurzvortrags wird eine Vorbereitungszeit von maximal 20 Minuten gewährt. Häufig ist die Grundlage der mündlichen Prüfung ein kurzer Text, ein Schaubild, eine Grafik oder Ähnliches. Mit welchem Ergebnis kann ich an der Universität Göttingen studieren? Wenn Sie sowohl die schriftliche Prüfung mindestens mit DSH-2 als auch die mündliche Prüfung mindestens mit DSH-2 bestanden haben (Schriftlich: mindestens 469 von maximal 700 Punkten; Mündlich: mindestens 201 von maximal 300 Punkten). Für bestimmte Studiengänge oder Teilstudiengänge können geringere (DSH-1) oder höhere Deutschkenntnisse (DSH-3) festgelegt sein. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Fakultät.
Wenn Sie sowohl die schriftliche Prüfung mindestens mit DSH-2 als auch die mündliche Prüfung mindestens mit DSH-2 bestanden haben (Schriftlich: mindestens 469 von maximal 700 Punkten; Mündlich: mindestens 201 von maximal 300 Punkten). Für bestimmte Studiengänge oder Teilstudiengänge können geringere (DSH-1) oder höhere Deutschkenntnisse (DSH-3) festgelegt sein. Weitere Auskunft erteilt die zuständige Fakultät.
Sie können die DSH wiederholen. Vor einer Wiederholungsprüfung sollte ein prüfungsvorbereitender Deutschkurs besucht werden. Bitte informieren Sie sich hier, wann die nächste DSH-Prüfung stattfindet.
Bei Nichterscheinen zur schriftlichen oder mündlichen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet.
Nur ein einsprachiges (deutsch-deutsches) Wörterbuch.
Das Mitbringen elektronischer Hilfsmittel wie Handy, Laptop usw. ist verboten. Sollte das Handy eines Teilnehmers während der schriftlichen Prüfung klingeln, führt dies zum Ausschluss von der Prüfung.

  • Durch prüfungsvorbereitende Intensivkurse und Crashkurse des Instituts für Interkulturelle Kommunikation (IIK). Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Durch unsere Muster-Prüfung (mit Lösungen).

  • Die Prüfungsteile der Musterprüfung finden Sie hier:

    DSH-Musterprüfung (PDF) Bitte beachten Sie: Dies ist ein Mustertext, der Ihnen die typischen Teilprüfungen einer DSH zeigt. Im Detail sind Variationen natürlich selbstverständlich.

    DSH Hörverstehen Musterprüfung 1 (Video)

Zurück zur FAQ Übersichtsseite