Forschungsinteressen


Prof. Dr. Frank Schorkopf

Meine Forschungsinteressen haben ihren gemeinsamen Kern in den öffentlich-rechtlichen Fragen, die sich aus dem Zusammenwirken von Rechtsordnungen – dem Staatsrecht, dem Europarecht und dem Völkerrecht – ergeben. Ausgangspunkt ist dabei zumeist das Recht der Europäischen Union, mit einem besonderen Augenmerk auf dem institutionellen Rahmen, den Grund- und Menschenrechten sowie der Wirtschafts- und Währungsunion. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf den theoretischen und praktischen Fragen, wie politische Herrschaft in einer liberalen Gesellschaft begründet, organisiert und gerechtfertigt werden kann. Beispielhaft für dieses gesellschaftstheoretische und normative Interesse steht die Studie zu rechtlichen Implikationen des Diversitäts- und Identitätsdenkens (Staat und Diversität, Schöningh, 2017).

Eine Synthese meines Forschungsansatzes ist das Lehrbuch Staatsrecht der internationalen Beziehungen (C.H. Beck, 2017). Das Buch behandelt denjenigen Teil des deutschen Staatsrechts, der auf grenzüberschreitende Sachverhalte und überstaatliche Konstellationen anzuwenden ist. Das Werk stellt das Rechtsgebiet im Sinne eines German Foreign Relations Law dar. Der Schwerpunkt liegt auf der Staatspraxis der „Berliner Republik“, also auf dem Zeitraum seit Vollendung der deutschen Einheit im Jahr 1990. Das Buch enthält auch ein langes Kapitel über die Wissenschaftsgeschichte des „Staatsrecht III“ und steht damit exemplarisch für das Bemühen, Rechtswissenschaft aus einer (verfassungs-)historischen Perspektive heraus zu betrachten und zu betreiben. Ein Forschungsschwerpunkt am Lehrstuhl, der diese Perspektive aufnimmt, ist die Europarechtsgeschichte, d.h. eine betont entstehungsgeschichtliche, bis in die 1950er Jahre zurückreichende Kontextualisierung des Unionsrechts – hierzu liegen eine Monographie (Der Europäische Weg, Mohr Siebeck, 3. A., 2020), mehrere Dissertationen und kleinere Studien vor. Mit dem Podcast „Europas Weg“ wird eine Verfassungsgeschichte der Europäischen Union im digitalen Format unternommen.

Das Öffentliche Recht wird schließlich adressiert durch die Befassung mit Rechtsproblemen aus der Staatspraxis, woraus sich besonders für das Parlamentsrecht und das Verfassungsprozessrecht (Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG-Kommentar, 2. A., 2021) rechtswissenschaftliche Forschungsfragen ergeben.



Wissenschaftliche Mitarbeiter


Dr. Ferdinand Weber forscht zu Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts und ihren Verbindungen zum Europa- und Völkerrecht. Sein Interesse gilt insbesondere dem Staatsangehörigkeitsrecht, der Unionsbürgerschaft und weiteren überstaatlich mitgeprägten Statusrechten sowie übergreifenden Entwicklungsfragen europa- und völkerrechtlicher Integrationsprozesse. Weitere Interessengebiete liegen in juristischen Begriffsbildungen und ihren Funktionen als dogmatische und verfassungstheoretische Argumentationsreservoirs.