Forschung


Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im materiellen ebenso wie im formellen Strafrecht. Auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts verdienen vor allem die „Absprachen“ besonderes Augenmerk.

Im Besonderen Teil des Strafrechts besteht eine gewisse Präferenz für die Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Tötungsdelikte, im Bereich der allgemeinen Lehren für Zurechnungsfragen (Kausalität und „objektive Zurechnung“, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Besonderheiten des strafbaren „Unterlassens“).

Die Problematik des „ärztlichen Heileingriffs“ bildet die Brücke zu medizinrechtlichen und bioethischen Fragestellungen (z.B. Gentechnik, Embryonenforschung, Reproduktionsmedizin, Sterbehilfe, Organtransplantation).