Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite werden wir Fragen zusammenstellen, die uns häufig von Studierenden und Lehrenden zum Thema E-Klausuren gestellt werden.

Können auch E-Klausuren durchgeführt werden, wenn mehr als 110 zu Prüfende zu erwarten sind?
Bei mehr als 110 Teilnehmenden werden mehrere Durchgänge absolviert. Bei zwei Kohorten wird hierfür nur eine Klausurversion benötigt, weil zuverlässig verhindert werden kann, dass sich die Angehörigen der beiden Gruppen beim Kohortenwechsel begegnen. Dementsprechend müssen bei bis zu vier Durchgängen eine A- und eine B-Klausur erstellt werden. Sofern die PC-Pools im Blauen Turm nicht anderweitig belegt sind, können diese ebenfalls genutzt werden, wodurch sich die Kapazität pro Kohorte auf über 250 Plätze erhöht. Damit einhergehend wird ein höherer Bedarf an Aufsichtskräften und Personal zur technischen Betreuung der Räume benötigt.

Was passiert, wenn man bei all dem Prüfungsstress im E-Prüfungsraum etwas vergisst (Stifte, Jacken, Taschenrechner usw.)?
Wir stellen erst mal alle Fundsachen sicher und verwahren sie im E-Prüfungsraum, wo sie (nach Absprache) abgeholt werden können. Wenn wir aufgrund des Fundortes eine*n Besitzer*in vermuten können, setzen wir uns mit der betreffenden Person in Verbindung. Sollte sich auch nach 7 Tagen niemand melden, übergeben wir die Gegenstände dem "Fundbüro" der Pforte im Eingangsbereich des ZHG. Bitte beachten Sie, dass die Pforte keine Flaschen mehr annimmt. Die in den für die E-Prüfungen genutzten Räume gefundenen Flaschen (auch hochpreisige) werden daher nach einer angemessenen Wartezeit (ca. 4 Wochen) entsorgt. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, wenn Sie der Meinung sind, eine Flasche im Rahmen einer E-Klausur vergessen zu haben. Wir zeigen Ihnen gern unseren aktuellen Bestand.

Dürfen Teilnehmende den Raum vor dem Ende der offiziellen Bearbeitungszeit der Klausur verlassen, wenn sie vorzeitig fertig sind und noch eine weitere Kohorte im Anschluss stattfindet?
Im Rahmen des Zumutbaren, nämlich der vorher mitgeteilten offiziellen Bearbeitungszeit und der für den ordnungsgemäßen und kontrollierten Abschluss der Prüfungsdurchführung bei einer Kohorte benötigten Zeit, müssen die Studierenden im Raum bleiben, um zu verhindern, dass es Absprachen zwischen Angehörigen der Kohorten über die Prüfungsinhalte gibt. Durch die digitale Archivierung kann der Zeitraum der unmittelbaren Nachbereitung auf max. 10 Min. begrenzt werden. Unberührt davon sind natürlich Härtefälle, die vor Beginn der Klausur mit den Prüfungsverantwortlichen zu klären sind.

Mir steht eine Schreibzeitverlängerung für eine E-Klausur zu. Wie muss ich mich verhalten?
Bei einer verlängerten Bearbeitungszeit kann es geboten sein, einen ruhigeren Platz oder sogar einen separaten Raum zugewiesen zu bekommen, um eine Störung durch die Klausur früher abschließende Teilnehmende zu vermeiden. Die Prüfungsämter setzen die Prüfungsverantwortlichen und uns nicht automatisch darüber in Kenntnis. Informieren Sie daher stets spätestens eine Woche vor der Klausur die zuständigen Prüfungsverantwortlichen, damit wir einen günstigeren Platz für Sie vorsehen oder Sie im Bedarfsfall kontaktieren können. Wenn Sie sich erst kurz vor dem Beginn der Klausur mit diesem Anliegen bei den Prüfungsverantwortlichen oder der Raumbetreuung melden, ist es unwahrscheinlich, dass noch ein Platzwechsel möglich ist. Eine Schreibzeitverlängerung muss aus organisatorischen Gründen im Voraus angekündigt sein!

Wo finde ich meinen Sitzplatz?
Sie finden Aushänge mit den Ihnen zugewiesenen Sitzplätzen direkt vor dem Prüfungsraum und bei großen Klausuren im Eingangsbereich des ZHG an der Treppe in das 1. OG. Bitte beachten Sie, dass manche Klausuren über mehrere Stockwerke verteilt stattfinden. Die Information zur Etage ist ebenfalls auf den Aushängen vermerkt..