Vorgehen bei Plagiaten
Da in den letzten Semestern einige studentische Plagiate aufgespürt wurden und damit die Frage nach der angemessenen Sanktionierung akut wurde, möchten wir an dieser Stelle über das Vorgehen bei Plagiaten informieren: (1) Wurde ein Plagiat abgegeben, wird die entsprechende Prüfung als nicht bestanden gewertet und die Prüfung kann in dieser Lehrveranstaltung nicht wiederholt werden. (2) Im Wiederholungsfall kann der Betreffende durch Beschluss der Prüfungskommission von weiteren Studien- und Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden (für Details siehe die Allgemeine Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs). (3) Bitte beachten Sie auch, dass Täuschungsversuche, darunter auch Plagiate, auch noch nach Bekanntgabe der Benotung zu einer Aberkennung der entsprechenden Prüfungsleistung führen können (siehe auch hierzu die Allgemeine Prüfungsordnung).
Verpflichtungserklärung bei Hausarbeiten
Außerdem ist jeder Hausarbeit am Schluss eine Erklärung anzuhängen, in der Sie bestätigen, dass Ihre Arbeit von Ihnen selbst verfasst und jeder fremde Gedankengang als solcher gekennzeichnet wurde. Der Text der Verpflichtungserklärung lautet:
Den Text dieser Verpflichtungserklärung und Hinweise zum richtigen Zitieren finden Sie auch in unseren Hinweisen zum Schreiben von Hausarbeiten, siehe rechts.
Hinweise zum Verfassen verschiedener Textformen
Die in der rechten Spalte verlinkten Dateien enthalten Hinweise zu grundlegenden Punkten, die Sie beim Schreiben schriftlicher Arbeiten im Fach Philosophie beachten sollten. Es handelt sich dabei auch nicht um sklavisch einzuhaltende Vorschriften, sondern um Orientierungen, die Sie bei Ihren ersten Schritten im Studium unterstützen sollen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise, die Sie in den einzelnen Lehrveranstaltungen und den Tutorien erhalten, und wenden Sie sich bei speziellen Fragen an die Dozenten und Tutoren!