Hinweise zur Promotion


Auf welchem Weg?
Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhl. Anfragen, die per e-mail eingehen, werden nicht bearbeitet.

Was steht in der Promotionsanfrage?
Die Anfrage muss mindestens einen ernsthaften Themenvorschlag enthalten. Dies wird als Teil der Qualifikation für eine selbständige wissenschaftliche Arbeit verstanden. Bei den Themen sind die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls (in erster Linie deutsches, europäisches und internationales Arbeitsrecht, in geringerem Umfang Unternehmensrecht, Haftungsrecht) zu berücksichtigen. Die Anzahl der Vorschläge steigert nicht automatisch die Chancen der Annahme.

Was ist beizufügen?
Der Anfrage sind ein (tabellarischer) Lebenslauf zum akademischen und ggf. beruflichen Werdegang sowie einfache Kopien der Examenszeugnisse und anderer relevanter Dinge, wie z. B. Seminarschein, beizufügen.

Wann hat eine Anfrage Sinn?
Als Doktorand/in wird grundsätzlich nur angenommen, wer einen Themenvorschlag macht, den Schwerpunkt 2 „Wirtschafts- und Arbeitsrecht (Wahlmodul Arbeitsrecht)“ belegt und an einem entsprechenden Seminar teilgenommen hat sowie in mindestens einer Juristischen Staatsprüfung die Note „vollbefriedigend“ oder besser erreicht hat. Ausnahmen sind nur begrenzt möglich, und zwar allenfalls dann, wenn der/die Bewerber/in persönlich aus Lehrveranstaltungen bekannt ist oder mit der Promotionsanfrage eine ausgereifte Projektskizze vorlegt.
Auswärtige Bewerber/innen müssen grundsätzlich die Promotionsvoraussetzungen der Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der ersten Juristischen Staatsprüfung immatrikuliert waren. Im Übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (wird derzeit überarbeitet). Bitte prüfen Sie deshalb vorab, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Wie geht es weiter?
Die vorgeschlagenen Themen werden in einem persönlichen Gespräch näher umrissen, auf ihre Tauglichkeit geprüft und ggf. präzisiert. Danach entwirft der/die Bewerber/in einen Arbeitsplan, der zeigen sollte, dass er/sie zur Behandlung des gewählten Themas in der Lage ist, und wird dann ggf. angenommen.